Dr. Montgomery, Hamburg:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Spies von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung hat mich gebeten, einmal die Position des Marburger
Bundes darzulegen. Ich will bekennen, dass ich im Verlauf der Debatte
meine Position geändert habe. Ich war ursprünglich für den Vorschlag
des Vorstandes. Ich meine damit ausschließlich die Behandlung des §
19 Abs. 2. Ich will Ihnen begründen, warum ich inzwischen der festen
Überzeugung bin, dass Sie uns folgen und dies ablehnen sollten.
Es gibt einen substanziellen Unterschied zwischen
dem angestellten Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum und
dem Arzt, den ein niedergelassener Arzt unter den Bedingungen des
§ 19 Abs. 2 – dazu müssen allerdings die Bestimmungen durch das Bundesgesundheitsministerium
geändert werden – eingestellt hat. Der angestellte Arzt, auch
der angestellte Arzt im Medizinischen Versorgungszentrum, unterliegt
der Bedarfsplanung. Der nach § 19 Abs. 2 angestellte Arzt unterliegt
nicht der Bedarfsplanung, sondern er wird ausschließlich von einem
niedergelassenen Arzt angestellt.
(Zuruf:
Das ist falsch!)
– Nein, das ist nicht falsch. So ist es.
Es gibt zwei Lösungsmöglichkeiten: Sie können bei
der Änderung des SGB V festlegen, dass auch dieser angestellte Arzt
vollinhaltlich der Bedarfsplanung unterliegt, quasi so etwas wie eine
eigene Zulassung mitbringt.
Sie können auch etwas anderes tun, womit Sie uns
vom Marburger Bund eine Änderung der Berufsordnung sehr leicht machen
würden – dann gingen wir gemeinsam mit Ihnen diesen Weg –: Wenn die
Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Arbeitgebervereinigung gründen
würde, die sich anbieten würde, Tarifverhandlungen mit uns zu führen,
damit es uns gelingt, berufsrechtliche und tarifrechtliche Situationen
sauber abzusichern, wäre das etwas anderes.
Sie sollten bedenken: Die Abwägung, die wir in
unserer Hauptversammlung zu treffen hatten, war die zwischen Chancengewährung
und Chancengleichheit. Wir wollen, dass Frauen, dass angestellte Ärzte
die Möglichkeit haben, nur einen Tag pro Woche zu arbeiten. Aber sie
sollen dies auf gleicher Augenhöhe tun. Das ist bei diesem Konstrukt
nicht der Fall.
Deshalb raten wir Ihnen: Vertagen Sie diese Entscheidung.
(Zurufe:
Nein!)
Lehnen Sie § 19 Abs. 2 ab.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Fabian aus Baden-Württemberg.
|