Dr. Fabian, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben anhand der Zwischenrufe
registriert, dass es sehr viele Unklarheiten gibt. Ich möchte nicht
gegen die Änderung der Berufsordnung im Allgemeinen sprechen. Ich befürworte
es, dass man hier vorwärts schreitet und sich an die Änderung des SGB
V anpasst.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass § 19
Abs. 2 unklar ist. Viele wissen nicht, welche Folgen er haben wird
und wie die rechtliche Situation aussieht. Wenn es stimmt, was Herr
Potthoff gesagt hat, nämlich dass die Risiken nicht abzuschätzen sind,
dann darf man sich nicht so schnell vorwärts wagen. Keiner von uns
würde mit Tempo 100 im Nebel fahren, weil er die Folgen nicht abschätzen
kann, sondern man würde sich das zuvor überlegen.
Herr Spies hat gesagt: Wir möchten, dass die Zulassungsbeschränkungen
aufgehoben werden. Wollen wir das denn wirklich? Bundespräsident Rau
hat gesagt, dass die finanziellen Mittel, die uns zur Verfügung stehen,
endlich sind. Das heißt doch, wir bewegen uns in einem Hamsterrad,
bei dem alles offen ist.
Es geht hier nicht nur um die Chancen des Nachwuchses.
Auch wenn Sie immer das Argument bringen, Sie wollten den Frauen und
den Teilzeitbeschäftigten etwas anbieten, minimieren Sie insgesamt
die Chancen der Ärzte, die sich im Krankenhaus weitergebildet haben
und anschließend in die Niederlassung gehen wollen. Ich gehe davon
aus, dass wir weiterhin Niederlassungsbeschränkungen haben werden.
Ich meine, Sie als niedergelassene Ärzte sollten
bedenken: Wenn die Verhältnisse im Krankenhaus so schlecht sind wie
jetzt, dann wird sich jeder sagen, es wäre besser, ein paar Stunden
als angestellter Arzt – das Krankenhaus ist zufrieden, weil es jemanden
hat, der eigentlich genug Geld hat –, zu arbeiten,
aber dann ist doch zu fragen, auf wessen Rücken das abläuft. Das wird
auf dem Rücken der niedergelassenen Kollegen gemacht, die nicht stundenweise
irgendwo beschäftigt sind; denn es sind deren Patienten, die von den
angestellten Ärzten behandelt werden, und sei es nur zeitweise.
Deshalb bitte ich Sie, § 19 Abs. 2 abzulehnen.
Zu Herrn Windhorst möchte ich sagen: Es kann sein,
dass dieser Deutsche Ärztetag in die Geschichte eingeht, aber eben
deshalb, weil er die Freiberuflichkeit aufgegeben hat.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages: Danke
schön. – Jetzt bitte Herr Kollege Schuss aus Baden-Württemberg. |