TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Zollner, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus diesem Block der letzten Wortmeldungen aus Baden-Württemberg ersehen Sie, dass die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein sehr demokratischer Verein ist. Ich werde nämlich etwas anderes ausführen als meine Vorredner. Wir diskutieren hier so, als gäbe es das GKV-Modernisierungsgesetz nicht. Das Gesetz ist nun einmal in der Welt. Es sieht die Medizinischen Versorgungszentren vor. Im Zusammenhang mit diesen Medizinischen Versorgungszentren kommen auch angestellte Ärzte vor. In der Begründung steht expressiv verbis: Es sollen junge Kollegen im Angestelltenverhältnis in diese Versorgungszentren gehen, wenn sie die Niederlassung scheuen. Sie haben das Recht, nach fünf Jahren eine Zulassung zu erwerben.

Zu § 19 Abs. 2, an dem sich die Diskussion entzündet, möchte ich sagen: Es wird hier so getan, als handele es sich um die Regelversorgung. Darum geht es aber beileibe nicht, sondern es geht um die Ausnahmen, um einzelne Ausnahmen.

(Beifall)

Hier ist des Öfteren die Rede von den gleich langen Spießen. Manchmal habe ich den Eindruck, einige Kollegen wollen nicht, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gleich lange Spieße haben. Es gab in diesem Hause den vornehmen Brauch, dass diejenige Arztgruppe, die nicht betroffen ist, sich zurückhält. Es gab Abstimmungen, bei denen die angestellten Ärzte die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gebraucht haben, und wir haben nicht dagegen argumentiert. Bitte berücksichtigen Sie auch dieses.

Herr Lob hat von der Freiheit gesprochen. Es gibt aber auch die Freiheit der Entscheidung. Keiner wird gezwungen, im Angestelltenverhältnis in eine Praxis einzutreten. Er kann das tun oder auch nicht. Auch das sollte man den Kollegen überlassen.

Ich bitte Sie, § 19 Abs. 2 nicht zu streichen. Ich bitte Sie auch, keine Vertagung zu beschließen. Stimmen Sie der Berufsordnung bitte so wie vorgelegt zu. Dadurch wird die deutsche Ärzteschaft in die Lage versetzt, das, was politisch gewollt ist, zu steuern.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Das Wort hat jetzt Herr Ruebsam-Simon aus Baden-Württemberg.

© 2004, Bundesärztekammer.