TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Ruebsam-Simon, Baden-Württemberg:

Ich bewundere den Mut den Vorstandes, diese Berufsordnung vorzulegen. Ich denke, es ist sinnlos, einen Gegensatz zwischen dem SGB V und der Berufsordnung zu konstruieren. Manchmal kommt nämlich von der Politik eine Anregung, die sinnvoll ist. Ich glaube, dass in diesem Fall mit den Medizinischen Versorgungszentren eine sinnvolle Anregung gekommen ist, um überhaupt in die Zukunft zu blicken.

In der niedergelassenen Praxis wird das unternehmerische Handeln immer wichtiger. Wir wissen, dass 20 bis 30 Prozent der niedergelassenen Ärzte eigentlich illiquide sind und dass 30 bis 40 Prozent eigentlich nicht rentabel arbeiten können. Wenn man dies bedenkt, muss § 23 Abs. 1 c gestrichen werden. Das ist Inhalt des Antrags 12 von Herrn Baumgärtner und mir.

Ich möchte an alle Delegierten appellieren, die Berufsordnung in toto anzunehmen, inklusive der Streichung des § 23 Abs. 1 c. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, eine Generalklausel einzuführen, dass die Kammer eine Genehmigung der Anzeigepflicht aussprechen kann. Dann ist genügend Flexibilisierung enthalten. Das halte ich für eine ganz wesentliche Ergänzung.

Aber ansonsten sollte das in toto übernommen werden.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke sehr, Herr Ruebsam-Simon. – Als nächster Redner bitte Herr Mälzer aus Berlin.

© 2004, Bundesärztekammer.