Ruebsam-Simon, Baden-Württemberg:
Ich bewundere den Mut den Vorstandes, diese Berufsordnung vorzulegen.
Ich denke, es ist sinnlos, einen Gegensatz zwischen dem SGB V und der
Berufsordnung zu konstruieren. Manchmal kommt nämlich von der Politik
eine Anregung, die sinnvoll ist. Ich glaube, dass in diesem Fall mit
den Medizinischen Versorgungszentren eine sinnvolle Anregung gekommen
ist, um überhaupt in die Zukunft zu blicken.
In der niedergelassenen Praxis wird das unternehmerische
Handeln immer wichtiger. Wir wissen, dass 20 bis 30 Prozent der niedergelassenen
Ärzte eigentlich illiquide sind und dass 30 bis 40 Prozent eigentlich
nicht rentabel arbeiten können. Wenn man dies bedenkt, muss § 23 Abs.
1 c gestrichen werden. Das ist Inhalt des Antrags 12 von Herrn Baumgärtner
und mir.
Ich möchte an alle Delegierten appellieren, die
Berufsordnung in toto anzunehmen, inklusive der Streichung des § 23
Abs. 1 c. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, eine Generalklausel
einzuführen, dass die Kammer eine Genehmigung der Anzeigepflicht aussprechen
kann. Dann ist genügend Flexibilisierung enthalten. Das halte ich
für eine ganz wesentliche Ergänzung.
Aber ansonsten sollte das in toto übernommen werden.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke sehr, Herr Ruebsam-Simon. – Als nächster Redner bitte Herr Mälzer
aus Berlin. |