Dr. Borelli, Bayern:
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte jetzt etwas zu dieser
Debatte sagen, weil viele meist ältere Herren und auch Damen etwas zu
der Frage erklärt haben, was junge Ärztinnen eigentlich wünschen. Ich
bin eine junge Ärztin. Ich möchte hier explizit sagen: Auch wir jungen
Ärztinnen und Ärzte wollen später eigenverantwortlich in einer Praxis
arbeiten dürfen. Während unserer Weiterbildung befinden wir uns sowieso
im Angestelltenverhältnis. Bisher lautete die Berufsaussicht: Wir können
uns eines Tages niederlassen und selbstständig arbeiten.
Aber unsere Zukunft, wie wir sie jetzt entscheiden,
wird ganz anders aussehen. Wir haben dann die Wahl, an der Klinik
zu bleiben und als Angestellte zu arbeiten oder in einem Versorgungszentrum
oder in der Praxis angestellt zu bleiben.
(Beifall)
Ich bin nicht der Meinung, dass man das jetzt so
explizit ändern und den jungen Kolleginnen und Kollegen völlig die
Möglichkeit nehmen sollte, selbstständig und eigenverantwortlich tätig
zu werden.
Ganz explizit möchte ich zu § 19 Abs. 2 Folgendes
sagen: Mit diesem Paragraphen brechen wir die Fachgrenzen völlig auf.
Ich als Dermatologin kann in der Praxis einen Plastischen Chirurgen
anstellen. Umgekehrt gilt dasselbe. Wir könnten also hier auch gleich
die Weiterbildungsordnung bezüglich der beiden Fächer zusammenlegen,
wenn wir so entscheiden. Insofern bitte ich Sie, § 19 Abs. 2 abzulehnen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Es sprach eine Dermatologin und jetzt kommt ein Dermatologe,
nämlich Herr Reusch. |