TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Borelli, Bayern:

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte jetzt etwas zu dieser Debatte sagen, weil viele meist ältere Herren und auch Damen etwas zu der Frage erklärt haben, was junge Ärztinnen eigentlich wünschen. Ich bin eine junge Ärztin. Ich möchte hier explizit sagen: Auch wir jungen Ärztinnen und Ärzte wollen später eigenverantwortlich in einer Praxis arbeiten dürfen. Während unserer Weiterbildung befinden wir uns sowieso im Angestelltenverhältnis. Bisher lautete die Berufsaussicht: Wir können uns eines Tages niederlassen und selbstständig arbeiten.

Aber unsere Zukunft, wie wir sie jetzt entscheiden, wird ganz anders aussehen. Wir haben dann die Wahl, an der Klinik zu bleiben und als Angestellte zu arbeiten oder in einem Versorgungszentrum oder in der Praxis angestellt zu bleiben.

(Beifall)

Ich bin nicht der Meinung, dass man das jetzt so explizit ändern und den jungen Kolleginnen und Kollegen völlig die Möglichkeit nehmen sollte, selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu werden.

Ganz explizit möchte ich zu § 19 Abs. 2 Folgendes sagen: Mit diesem Paragraphen brechen wir die Fachgrenzen völlig auf. Ich als Dermatologin kann in der Praxis einen Plastischen Chirurgen anstellen. Umgekehrt gilt dasselbe. Wir könnten also hier auch gleich die Weiterbildungsordnung bezüglich der beiden Fächer zusammenlegen, wenn wir so entscheiden. Insofern bitte ich Sie, § 19 Abs. 2 abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Es sprach eine Dermatologin und jetzt kommt ein Dermatologe, nämlich Herr Reusch.

© 2004, Bundesärztekammer.