Dr. Schade, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben ausführlich und lange diskutiert – und das ist gut so.
Wir hatten zunächst den Antrag eingebracht, diese Debatte und die
Abstimmung zu verschieben, weil noch zu viel unklar ist. Für viele
von uns ist manches immer noch nicht definitiv geklärt.
Ich habe mit ein bisschen Verwunderung festgestellt, dass
die Diskussion über § 19 Abs. 2 zwischen der niedergelassenen Ärzteschaft auf
der einen Seite und dem Marburger Bund auf der anderen Seite geführt wurde. Das
sollte nicht sein. Wir sind hier auf dem Deutschen Ärztetag und sollten für die
gesamte deutsche Ärzteschaft eine Lösung finden.
(Vereinzelt
Beifall)
Sie haben gehört, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen
Bedenken haben, durch § 19 Abs. 2 länger im Angestelltenverhältnis verharren zu
müssen und dass die Chancen, zukünftig in freier Praxis tätig zu sein, nicht
vorhanden sind. Wir müssen uns auch vergegenwärtigen, dass bereits jetzt die
Möglichkeit besteht, als angestellter Arzt in einer Praxis oder in anderen
Verhältnissen nach Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums tätig zu
werden. Diese Chance ist eigentlich schon im niedergelassenen Bereich gegeben. Die
Ängste, die die jungen Kollegen haben, beruhen ganz einfach darauf, dass wir in
den Ballungszentren, in den Großstädten solche Zentren für Labor, für Radiologie
usw. haben. Die Kollegen, die dort arbeiten, arbeiten wirklich unter
schlimmeren Bedingungen als in der Klinik. Da die Chance, sich als
Medizinisches Versorgungszentrum zu öffnen, schon jetzt vorhanden ist, plädiere
ich dafür, § 19 Abs. 2 nicht zu verabschieden.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Schade. – Jetzt bitte Herr Crusius als derzeit
letzter Redner.
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