Dr. Crusius, Vizepräsident:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Zusammenfassend kann man sagen: Wir haben derzeit eine
Bindung an die Zulassung für den niedergelassenen Arzt und den bei ihm
angestellten Arzt. Für § 19 Abs. 2 müsste im SGB erst noch eine Regelung
geschaffen werden. Bisher ist eine Anstellung an die Fachgebietsgrenzen
gebunden. Wir würden dies gegebenenfalls öffnen. Inwieweit die Abrechnung
über die Fachgebietsgrenzen insgesamt zu einer Verwischung führt, weiß
ich nicht.
Ich sehe jedoch folgendes Problem: Wir schaffen
es bereits heute nicht, Dumpingangebote im Krankenhaus total zu unterbinden.
Es werden fingierte Verträge vorgelegt.
Frau Borelli möchte ich sagen: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern
einen enormen Bedarf an Hautärztinnen. Ihr Vater fand es bei uns sehr
schön. Sie können ruhig kommen.
Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust: Eigentlich
möchte ich, dass das für die Kolleginnen und Kollegen geöffnet wird,
die das tageweise machen wollen, auf der anderen Seite habe ich natürlich
die Ängste, dass wir in der ärztlichen Tätigkeit weitere Dumpingbereiche
öffnen. Das ist für unsere jungen Kolleginnen und Kollegen nicht gut.
Sie, meine Damen und Herren, müssen Ihr Gewissen
befragen und dann entscheiden. Aber eines möchte ich Ihnen sagen:
Der Gesetzgeber muss es für den Fall des § 19 Abs. 2 erst nachvollziehen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Crusius. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Damit ist die Aussprache beendet. Der Referent hat das Schlusswort.
Bitte schön, Herr Flenker. |