TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Ingo Flenker. – Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich schlage vor, dass wir zunächst über den schriftlich eingereichten Generalantrag von Herrn Potthoff abstimmen, der – versehen mit der erforderlichen Zahl von Unterschriften – beinhaltet, alle Anträge zum Tagesordnungspunkt III außer dem Antrag, den der Vorstand eingereicht hat, hier mit Ausnahme des § 19 Abs. 2, der abgestimmt werden möge, an den Vorstand zu überweisen. Das würde die ganze Materie auf § 19 Abs. 2, ja oder nein, reduzieren. Alle sonstigen Anträge, ob sie nun einen Änderungsantrag zum Vorstandsantrag darstellen oder ob es weiter gehende Anträge sind, die mit dem konkreten Antrag nicht im Zusammenhang stehen, würden dann an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen.

Ich frage: Wer möchte diesem Antrag von Herrn Potthoff zustimmen? – Wer ist dagegen, möchte also alle Anträge abstimmen? – Das ist deutlich die Mehrheit. Dann geschieht das so.

Wir kommen zunächst zu Ziffer I. Dabei geht es um § 17, Niederlassung und Ausübung der Praxis. Zu § 17 gibt es auch den Antrag III-2. Danach sollen außer den Krankenhäusern und den konzessionierten Privatkliniken auch zugelassene Medizinische Versorgungszentren erwähnt werden. Ferner soll es statt „in einer Praxis“ heißen: „in eigener Praxis“.

Wer möchte dem Antrag 2 bezüglich § 17 Abs. 1 in dieser Fassung zustimmen? – Wer ist dagegen, dass wir es ändern? – Das müssen wir zählen. Ich frage also noch einmal: Wer möchte § 17 Abs. 1 in der Fassung des Antrags 2 zustimmen? – Wer ist dagegen, dass wir § 17 Abs. 1 in der Fassung des Antrags 2 beschließen? – Wer möchte sich enthalten? - Einige Enthaltungen. 97 waren für die Änderung und 119 gegen die Änderung.

(Beifall)

Damit kommen wir zu § 17 Abs. 2. Dazu liegen die Anträge 13 und 5 vor. Antrag 13 ist der weiter gehende Antrag. Er sieht für § 17 Abs. 2 Satz 1 folgende Fassung vor:

Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus an weiteren Orten ärztlich tätig zu sein.

Nach Antrag 5 soll § 17 Abs. 2 lauten:

Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus beschränkt auf einzelne ärztliche Leistungen an weiteren Orten ärztlich tätig zu sein. Die Ärztekammer kann, soweit es die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erfordert, die Genehmigung für eine weiter gehende Tätigkeit außerhalb des Praxissitzes erteilen. Der Arzt hat Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Versorgung seiner Patienten an jedem Ort seiner Tätigkeiten zu treffen.

Der weiter gehende Antrag ist der Antrag III-13. Wer möchte § 17 Abs. 2 im Sinne des Antrags 13 formuliert wissen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag 13 abgelehnt.

Dann kommen wir zum Antrag III-5, der das mehr ausdifferenziert und der Kammer dabei auch Aufgaben überträgt. Wer ist für den in diesem Antrag vorgeschlagenen Text des § 17 Abs. 2? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Zu § 17 Abs. 3 gibt es keine Änderungsanträge. Wer stimmt dem Antrag des Vorstandes zu § 17 Abs. 3 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der vorgeschlagene Text klar angenommen.

Auch zu § 17 Abs. 4 liegen keine Änderungsanträge vor. Wer ist mit dem in der Vorlage enthaltenen Text des § 17 Abs. 4 einverstanden? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist so beschlossen.

Zu § 17 Abs. 5 gibt es ebenfalls keine Änderungsanträge. Wer ist für § 17 Abs. 5 in der vom Vorstand vorgeschlagenen Fassung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Text klar beschlossen.

Wir kommen zu § 18 Abs. 1, zu dem der Vorstand folgende Fassung vorschlägt:

Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften auch beschränkt auf einzelne Leistungen , zu Organisationsgemeinschaften, zu medizinischen Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen.

Es liegt kein Änderungsantrag vor. Wer ist für diesen Text? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Text beschlossen.

Zu § 18 Abs. 2 gibt es ebenfalls keinen Änderungsantrag. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Text ist ebenfalls klar beschlossen.

Zu § 18 Abs. 3 liegt der Antrag III-8 vor, wonach der erste Satz in § 18 Abs. 3 folgendermaßen lauten soll:

Die Zugehörigkeit zu mehreren Berufsausübungsgemeinschaften ist zulässig, wobei der Arzt oder die Ärztin an einer Stelle, an der sie oder er tätig ist, nur einer Berufsausübungsgemeinschaft angehören darf.

Das ist also eine Beschränkung. Wer möchte diesem Antrag von Herrn Doench zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir über § 18 Abs. 4 bis 6 gemeinsam abstimmen, da keine Änderungsanträge vorliegen?

(Zurufe: Ja!)

– Danke. Wer stimmt § 18 Abs. 4 bis 6 in der Vorstandsfassung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das beschlossen.

Der Vorstand schlägt vor, nach § 18 einen § 18 a – Ankündigung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstigen Kooperationen – einzufügen. Da zu allen drei Absätzen keine Änderungsanträge vorliegen, frage ich Sie, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir über den gesamten Text des § 18 a in einem Abstimmungsvorgang abstimmen.

(Zurufe: Ja!)

– Gut. Wer stimmt § 18 a in der vom Vorstand vorgelegten Fassung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Paragraph so bestätigt.

Zu § 19 – Beschäftigung angestellter Praxisärzte – gibt es hinsichtlich Abs. 1 keinen Änderungsantrag. Wer möchte § 19 Abs. 1 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. Das ist so beschlossen.

Zu § 19 Abs. 2 gibt es zwei Änderungsanträge, und zwar zum einen den Antrag III-2, wonach dieser Absatz ersatzlos gestrichen werden soll, und Antrag III-6, wonach das Wort „Behandlungsauftrag“ durch das Wort „Versorgungsauftrag“ ersetzt werden soll.

Zunächst müssen wir darüber abstimmen, ob § 19 Abs. 2 gestrichen werden soll. Wer möchte § 19 Abs. 2 streichen? – Das müssen wir auszählen. Ich frage also noch einmal: Wer möchte § 19 Abs. 2 streichen? – Wer möchte § 19 Abs. 2 nicht streichen, sondern prinzipiell bestehen lassen? – Wer möchte sich enthalten? Bitte auch die Enthaltungen zählen, denn dann wissen wir auch, wie viele der 250 Delegierten noch anwesend sind. – Es haben sich zehn enthalten, 95 wollen die Streichung, 135 wollen diesen Absatz unverändert lassen.

(Beifall)

Damit ist der Antrag III-2 hinsichtlich seiner Ziffer 2 abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag III-6. Wer möchte das Wort „Behandlungsauftrag“ durch das Wort „Versorgungsauftrag“ ersetzen?

(Zuruf: Was ist der Unterschied?)

– Ich weiß es nicht. Versorgung ist etwas Umfassenderes als Behandlung. Wer ist für das Wort „Versorgungsauftrag“? – Wer ist dafür, dass das Wort „Behandlungsauftrag“ bestehen bleibt? – Es bleibt bei dem Wort „Behandlungsauftrag“. Der Antrag ist abgelehnt.

Zu § 19 Abs. 3 und 4 liegen keine Änderungsanträge vor. Wer stimmt dem Vorstandstext zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die beiden Absätze bleiben unverändert.

Der Vorstand schlägt Ihnen vor, die §§ 22 und 22 a aufzuheben. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Damit sind die §§ 22 und 22 a aufgehoben.

Der Vorstand schlägt vor, nach § 23 einen § 23 a – Ärztegesellschaften – mit zwei Absätzen einzufügen. Der Antrag III-12 verlangt, Abs. 1 c zu streichen. Wer ist für diese Streichung? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? – Zahlreiche Enthaltungen. Abs. 1 c bleibt bestehen. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir können jetzt über den unveränderten § 23 a en bloc abstimmen, wenn Sie einverstanden sind. Wer stimmt der vorgelegten Fassung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 23 a beschlossen.

Zu dem vorgeschlagenen § 23 b liegen keine Änderungsanträge vor. Können wir en bloc abstimmen? – Sie sind einverstanden. Danke. Wer stimmt § 23 b zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. § 23 b ist so beschlossen.

Wir kommen zu § 23 c. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 23 c ist angenommen.

Wir kommen zu § 23 d, Praxisverbund. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch das beschlossen.

Der Vorstand schlägt Ihnen vor, Kapitel D II Nrn. 7 bis 11 aufzuheben. Wer stimmt dieser Aufhebung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist die Aufhebung erfolgt.

Wir kommen jetzt zu Ziffer II des Vorstandsantrags. Dabei geht es um die Fortbildung. § 4 Abs. 2 soll folgende Fassung erhalten:

Auf Verlangen muss der Arzt seine Fortbildung nach Absatz 1 gegenüber der Ärztekammer durch ein Fortbildungszertifikat einer Ärztekammer nachweisen.

Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das beschlossen.

Wir kommen zu Ziffer III des Vorstandsantrags. Sie betrifft die Deklaration von Helsinki. Wir haben bereits auf dem vorigen Deutschen Ärztetag beschlossen, dass das geschehen soll; jetzt geht es um die exakte Formulierung. In § 15 – Forschung – soll folgender Abs. 4 angefügt werden:

Der Arzt beachtet bei der Forschung am Menschen die in der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes niedergelegten ethischen Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen.

Wer stimmt diesem Text zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch das beschlossen.

Schließlich kommen wir noch zu Ziffer IV des Vorstandsantrags. Danach soll Satz 2 der Präambel folgende Fassung erhalten:

Dafür geben sich die deutschen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung.

Wer ist dafür, dass wir diesen Satz so formulieren? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das beschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Gesamtabstimmung über die Novellierung der (Muster-)Berufsordnung. Wer möchte der (Muster-)Berufsordnung in der geänderten Fassung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen, aber ansonsten mit riesiger Mehrheit zugestimmt.

(Beifall)

Vielen Dank für diese Entscheidung und für die Bewältigung des Tagesordnungspunktes. Vielen Dank, Ingo Flenker, vielen Dank allen Damen und Herren der Berufsordnungsgremien. Vielen Dank, Frau Wollersheim, vielen Dank auch denjenigen, die sich vonseiten der Landesärztekammern an der Arbeit beteiligt haben. Ich glaube, wir werden gelobt werden, dass wir das heute geschafft haben. Damit ist der Tagesordnungspunkt III bewältigt. Herzlichen Dank.

(Beifall)

Jetzt kommen noch die Anträge, die nicht zu dem Änderungstext konkret gehören. Wir kommen zu den Anträgen III-3 und III-11. Beide Anträge kommen von dem Kollegen Windau und sollen zu folgendem Text zusammengefasst werden:

Die Ärzteschaft wird ihre Berufsordnungen aufgrund der neuen Versorgungsstrukturen den Erfordernissen einer freien und wirtschaftlich sinnvollen Niederlassung in einer Einzelpraxis angleichen. Damit sollen Benachteiligungen insbesondere gegenüber Medizinischen Versorgungszentren vermieden werden.

Der Deutsche Ärztetag fordert den/die Gesetzgeber auf, die sozialrechtlichen und anderen Regelungen so zu ändern, dass die Kompatibilität zu den Beschlüssen des 107. Deutschen Ärztetages zur (Muster-)Berufsordnung schnellstens hergestellt wird. Dies unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit von niedergelassenen Kollegen und Versorgungszentren.

Ist das so zulässig, Frau Wollersheim? – Gut. Wer stimmt den beiden Anträgen 3 und 11 zu? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Beide Anträge sind angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag III-9. Danach wird der Gesetzgeber aufgefordert, zur Klarstellung in § 20 Abs. 1 der Zulassungsverordnung für Ärzte folgende Sätze 2 bis 4 anzufügen:

Als Tätigkeit im Sinne von Satz 1 gilt nicht ein Anstellungsverhältnis in einem Medizinischen Versorgungszentrum, dessen (Mit-)Gründer der Vertragsarzt ist. Die Tätigkeit des Vertragsarztes als Angestellter des Medizinischen Versorgungszentrums darf nicht das Schwergewicht der Gesamttätigkeit des Vertragsarztes bilden. Er muss im erforderlichen Maße der ambulanten Versorgung in seiner Eigenschaft als Vertragsarzt zur Verfügung stehen.

Das ist auch bei der KBV ein Thema gewesen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte zustimmen, dass dieser Antrag an den Vorstand überwiesen wird? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Jetzt kommen wir zum Antrag III-7. Der Antrag lautet:

Das BMGS wird aufgefordert, § 20 der ZulassungsVO zeitnah zu liberalisieren und sich bei der Novellierung an den auf dem 107. Deutschen Ärztetag beschlossenen Änderungen der (Muster-)Berufs­ordnung zu orientieren.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den Antrag 7 an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Jetzt haben wir noch über den zweiten Teil des Antrags III-4 abzustimmen. Der Antragstext lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, ein Konzept über ein das Berufsrecht begleitendes Institut an einer Universität vorzulegen, vergleichbar mit einer bereits existierenden Einrichtung der Bundessteuerberaterkammer an der Universität Halle.

Dieser Antrag hat auch finanzielle Auswirkungen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist nicht klar zu entscheiden. Ich frage noch einmal: Wer möchte den Antrag an den Vorstand
überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Mehrheit. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag. Wer möchte dem Antrag 4 in seinem zweiten Teil zustimmen? – Das sind gar nicht so viele. Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Teil des Antrags abgelehnt.

Damit haben wir den Tagesordnungspunkt III bewältigt. Noch einmal herzlichen Dank, Ingo Flenker, Frau Wollersheim und allen anderen.

(Beifall)

Möchten Sie eine Pause machen?

(Zustimmung)

– Dann machen wir jetzt einige Minuten Pause. Anschließend können Sie entscheiden, ob wir mit der Weiterbildung oder der Fortbildung fortsetzen. Mit der Fortbildung könnten wir heute fertig werden, mit der Weiterbildung nicht. Wer ist dafür, dass wir mit der Weiterbildung fortfahren? – Wer ist für Fortbildung? – Dann beginnen wir nach einer kurzen Pause mit der Fortbildung.

(Unterbrechung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt V auf.

© 2004, Bundesärztekammer.