TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 1: Dienstag, 18. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Voigt, Niedersachsen:

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein bisschen unglücklich, dass ich aufgerufen werde, bevor der Antrag, zu dem ich sprechen möchte, verteilt ist. Ich denke, das ist ein wenig ein Zeichen dafür, dass wir eine etwas hektische Verhandlungsführung haben. Ich verstehe nicht ganz, warum wir so schlagartig in die Diskussion über die Weiterbildungsordnung einsteigen, die ja erst für morgen Nachmittag geplant war.

(Beifall)

Die Delegierten haben keine Information, wenn ich jetzt zu einem bestimmten Antrag spreche.

Es geht darum, dass ich als Vertreter der Landesärztekammer Niedersachsen einen alternativen Antrag zur Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“ einbringe. Der Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer ist aus unserem Blickwinkel sehr hoch gehängt, was die Qualifikation angeht, und hat letztendlich den Charakter wie die Arbeitsmedizin selbst als Gebietsweiterbildung. Dieses halten wir für übertrieben. Deshalb beantragen wir, dass die Betriebsmedizin in Betrieben mit unteren und mittleren Gefährdungsbereichen eingeschränkt wird. Die tatsächlichen Problembereiche könnten vom Arbeitsmediziner betreut werden. Dies haben wir in Absprache mit den Arbeitsmedizinern aus unserem Land formuliert. Diese haben sehr deutlich gemacht, dass sie als Arbeitsmediziner nicht in der Lage sein werden, in einem Flächenland wie Niedersachsen den gesamten Bereich der Betriebsmedizin in Kleinbetrieben mit abzudecken.

Gleichzeitig beantragen wir eine Verkürzung der Weiterbildungszeit für die Betriebsmedizin auf 18 Monate. Wir möchten auch zur Diskussion stellen, dass diese Bezeichnung wie bisher berufsbegleitend erworben werden kann, was nach dem neuen Vorschlag nicht mehr möglich wäre. Die Betriebsmedizin wird zurzeit von vielen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, vor allem von Fachärzten für Allgemeinmedizin, mit abgedeckt. Die Möglichkeit, die Bezeichnung „Betriebsmedizin“ zu erwerben, entfiele für diese Gruppe vollständig. Dies halten wir unter Versorgungsgesichtspunkten für sehr unglücklich.

Ich bitte Sie, den Antrag, sobald er Ihnen vorliegt, kritisch zu prüfen und ihn anzunehmen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Meine Damen und Herren, ich muss das noch einmal erklären: Wir haben eben gemeint, dass wir zu Tagesordnungspunkt I die Anträge noch nicht abstimmen können, weil noch nicht alle Anträge vorliegen. Daraufhin haben wir den Tagesordnungspunkt IV aufgerufen, weil Herr Kollege Koch in der Lage war, sein Referat sofort zu halten, obwohl das erst für morgen Nachmittag vorgesehen war – dafür bin ich ihm sehr dankbar –, und weil wir bis dahin drei sehr überschaubare Anträge hatten, die sich auf die Suchtmedizinische Grundversorgung, die Betriebsmedizin und das Qualitätsmanagement beziehen. Dass mittlerweile darüber hinaus 16 Anträge und jede Menge Wortmeldungen eingegangen sind, war zu diesem Zeitpunkt nicht vorherzusehen. Wir dachten, es ginge um drei Anträge. Mehr Anträge lagen nicht vor. Wir dachten, das sei quasi ein Durchlaufpunkt. Dann sei das Ganze erledigt.

Dass es jetzt anders ist, ist auch für uns eine etwas unangenehme Angelegenheit. Aber wir werden versuchen, sie zu bewältigen, indem wir die Diskussion so lange fortsetzen – das ist mein Vorschlag –, bis alle Anträge zu Tagesordnungspunkt I umgedruckt sind und wir dann in die Abstimmung eintreten können.

Jetzt gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Frau Ebert-Englert. Bitte.

© 2004, Bundesärztekammer.