Dr. Voigt, Niedersachsen:
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein bisschen
unglücklich, dass ich aufgerufen werde, bevor der Antrag, zu dem ich
sprechen möchte, verteilt ist. Ich denke, das ist ein wenig ein Zeichen
dafür, dass wir eine etwas hektische Verhandlungsführung haben. Ich
verstehe nicht ganz, warum wir so schlagartig in die Diskussion über
die Weiterbildungsordnung einsteigen, die ja erst für morgen Nachmittag
geplant war.
(Beifall)
Die Delegierten haben keine Information, wenn ich
jetzt zu einem bestimmten Antrag spreche.
Es geht darum, dass ich als Vertreter der Landesärztekammer
Niedersachsen einen alternativen Antrag zur Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“
einbringe. Der Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer ist aus
unserem Blickwinkel sehr hoch gehängt, was die Qualifikation angeht,
und hat letztendlich den Charakter wie die Arbeitsmedizin selbst als
Gebietsweiterbildung. Dieses halten wir für übertrieben. Deshalb beantragen
wir, dass die Betriebsmedizin in Betrieben mit unteren und mittleren
Gefährdungsbereichen eingeschränkt wird. Die tatsächlichen Problembereiche
könnten vom Arbeitsmediziner betreut werden. Dies haben wir in Absprache
mit den Arbeitsmedizinern aus unserem Land formuliert. Diese haben
sehr deutlich gemacht, dass sie als Arbeitsmediziner nicht in der
Lage sein werden, in einem Flächenland wie Niedersachsen den gesamten
Bereich der Betriebsmedizin in Kleinbetrieben mit abzudecken.
Gleichzeitig beantragen wir eine Verkürzung der
Weiterbildungszeit für die Betriebsmedizin auf 18 Monate. Wir möchten
auch zur Diskussion stellen, dass diese Bezeichnung wie bisher berufsbegleitend
erworben werden kann, was nach dem neuen Vorschlag nicht mehr möglich
wäre. Die Betriebsmedizin wird zurzeit von vielen niedergelassenen
Kolleginnen und Kollegen, vor allem von Fachärzten für Allgemeinmedizin,
mit abgedeckt. Die Möglichkeit, die Bezeichnung „Betriebsmedizin“
zu erwerben, entfiele für diese Gruppe vollständig. Dies halten wir
unter Versorgungsgesichtspunkten für sehr unglücklich.
Ich bitte Sie, den Antrag, sobald er Ihnen vorliegt,
kritisch zu prüfen und ihn anzunehmen.
Danke.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. – Meine Damen und Herren, ich muss das noch einmal erklären:
Wir haben eben gemeint, dass wir zu Tagesordnungspunkt I die Anträge
noch nicht abstimmen können, weil noch nicht alle Anträge vorliegen.
Daraufhin haben wir den Tagesordnungspunkt IV aufgerufen, weil Herr
Kollege Koch in der Lage war, sein Referat sofort zu halten, obwohl
das erst für morgen Nachmittag vorgesehen war – dafür bin ich ihm sehr
dankbar –, und weil wir bis dahin drei sehr überschaubare Anträge hatten,
die sich auf die Suchtmedizinische Grundversorgung, die Betriebsmedizin
und das Qualitätsmanagement beziehen. Dass mittlerweile darüber hinaus
16 Anträge und jede Menge Wortmeldungen eingegangen sind, war zu diesem
Zeitpunkt nicht vorherzusehen. Wir dachten, es ginge um drei Anträge.
Mehr Anträge lagen nicht vor. Wir dachten, das sei quasi ein Durchlaufpunkt.
Dann sei das Ganze erledigt. Dass es jetzt
anders ist, ist auch für uns eine etwas unangenehme Angelegenheit.
Aber wir werden versuchen, sie zu bewältigen, indem wir die Diskussion
so lange fortsetzen – das ist mein Vorschlag –, bis alle Anträge zu
Tagesordnungspunkt I umgedruckt sind und wir dann in die Abstimmung
eintreten können.
Jetzt gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung
von Frau Ebert-Englert. Bitte. |