Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Wir kehren jetzt zu Tagesordnungspunkt IV – Weiterbildungsordnung –
zurück. Die Einführung durch Herrn Dr. Koch ist bereits erfolgt. Einen
Teil haben wir bereits absolviert. Möchte Herr Koch noch etwas ausführen?
– Das ist nicht der Fall. Ich trage zunächst
einmal vor, was bei uns anliegt. Es gibt von Herrn Kollegen Pickerodt
aus Berlin den Antrag:
Der 107. Deutsche Ärztetag überweist alle Anträge
zu einer Änderung der (Muster-)Weiterbildungsordnung mit Ausnahme
der Vorstandsanträge an den Vorstand.
(Beifall)
Ein gleich lautender handgeschriebener Antrag ist
gerade eingetroffen. Es ist ein Antrag auf Vorstandsüberweisung aller
Anträge, die Vorschriften der (Muster-)Weiterbildungsordnung ändern
oder ergänzen wollen, mit Ausnahme der Anträge zur Betriebsmedizin,
zum Qualitätsmanagement und zur Suchtmedizinischen Grundversorgung.
(Beifall)
Es gibt zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung
vor Eintritt in die Tagesordnung. Die eine Wortmeldung kommt von Herrn
Mitrenga, die andere von Herrn Kollegen Emminger. Ich habe mit Absicht
die beiden Anträge vorgestellt, damit die beiden Herren, die sich
zu Wort gemeldet haben, das bei ihren Ausführungen mit berücksichtigen
können.
Das Wort hat zunächst Herr Kollege Mitrenga. Er
hat ebenfalls einen Antrag, in schöner Schrift geschrieben, gestellt,
den er jetzt wohl selbst vorstellen wird. Bitte schön. |