Dr. Mitrenga, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und
Kollegen! Mein Antrag lautet:
Der 107. Deutsche Ärztetag befasst sich nicht
mit den die Gebiete Innere Medizin und Allgemeinmedizin betreffenden
Anträgen.
Dies sind bis jetzt die Anträge 4, 10, 19, 27,
40 und von der Logik her 24. Dies ist aber nur ein appellativer Antrag.
Sie haben ihn durch Lesen zur Kenntnis genommen. Dadurch hat er bereits
sein Ziel erreicht. Ich muss diesen Antrag aber hier formal einbringen.
Ich darf den Antrag wie folgt begründen. Wir haben
gestern gehört und belegt bekommen: Es gibt keine lineare Korrelation
zwischen Qualität und Zahl. Der Ärztetag sollte also keine Mindestmengenregelung
im Sinne von Mindestabstimmung in Sachen Weiterbildung für Innere
Medizin und Allgemeinmedizin einführen. Das sollte er nicht anstreben.
(Beifall)
Wir befinden uns auch nicht in einem sportlichen
Wettbewerb, in dem es wie bei den Play-off-Spielen die „Best of Five“
gibt. Wir haben dieses Thema auf zwei Ärztetagen behandelt, nämlich
in Rostock und in Köln. Es würde zum „Best of Five“ die dritte Abstimmung
fehlen.
Meine Damen und Herren, es macht schon einen Unterschied,
ob zwei oder drei Ärztekammern aus regionalen Gründen abweichen oder
ob der Ärztetag nachzieht und alles, was die Abweichler gemacht haben,
plötzlich zu Weiterbildungsrecht erklärt.
(Beifall)
Am 1. August 2004 tritt in Bayern die dortige Weiterbildungsordnung
in Kraft. Und wir gehen vier Monate zuvor hin und ändern diese in
wichtigen Punkten, obwohl wir das auf zwei vorhergehenden Ärztetagen
anders beschlossen haben! Wir haben zwar gesagt, dass in jedem Jahr
auf dem Deutschen Ärztetag die Weiterbildungsordnung ein fester Tagesordnungspunkt
sein soll, aber wenn wir das Weiterbildungskonzept als Gebäude betrachten,
können wir über die Jahre hinweg die Fenster und die Türen abdichten,
wir können die Aufzüge gängiger machen, aber wir können doch nicht
wieder anfangen, am Fundament zu buddeln.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, nehmen Sie den von mir
gestellten Antrag an und haben Sie schon einmal im Gedächtnis, dass
wir auch auf dem nächsten Ärztetag nicht das Fundament ändern sollten.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Kollege Mitrenga. – Sie haben die Anträge 4, 10, 19,
27, 40 und 24 aufgeführt. Nach unserer Übersicht handelt es sich um
die Anträge 24, 4, 27, 19, 21, 10, 40, 38 und 16, die sich mit dieser
Thematik beschäftigen, zu der Herr Mitrenga gerade den Antrag gestellt
hat, sich damit nicht zu befassen. Soll ich
die Nummern noch einmal vorlesen?
(Zustimmung)
– Es handelt sich um die Anträge 24, 10, 4, 40,
27, 38, 19, 16 und 21.
Es ist jetzt ordnungsgemäß eine Wortmeldung zur
Geschäftsordnung von Herrn Kollegen Emminger eingegangen.
(Zuruf)
– Vielleicht will Herr Emminger dagegen sprechen.
Ich weiß es nicht. |