TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. – Damit treten wir zunächst einmal in die Abstimmung über den Antrag von Herrn Mitrenga über die Nichtbefassung mit den Anträgen betreffend die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin ein. Er hat konkret die Anträge 4, 10, 19, 27, 40 und 24 aufgeführt. Bei uns wird noch untersucht, ob weitere Anträge möglicherweise inhaltsidentisch sind. Dann müssten wir sie genauso einstufen.

Wer möchte die Nichtbefassung mit den Anträgen, welche die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin betreffen, befürworten? – Wer ist dagegen? – Das ist eine ganz eindeutige Mehrheit für Nichtbefassung.

(Beifall)

Dann gibt es einen Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Roth. Die Anträge, die jetzt durch Nichtbefassung aus dem Spiel sind, sind dabei nicht gemeint. Alle Punkte sollen im Vorstand und in den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer besprochen und bearbeitet werden; bei entsprechendem Bedarf Wiedervorlage auf dem Deutschen Ärztetag in Berlin 2005.

Wenn ich das richtig verstehe, heißt das, dass bei den Anträgen zur Inneren Medizin nach wie vor die Nichtbefassung akzeptiert ist. Alle anderen Punkte sollen im Vorstand und in den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer besprochen und bearbeitet werden. Bei entsprechendem Bedarf soll auf dem Ärztetag 2005 eine Wiedervorlage erfolgen.

Darüber hinaus gibt es einen Antrag, der sich mit den Anträgen des Vorstandes zur Betriebsmedizin, zum Qualitätsmanagement und zur Suchtmedizinischen Grundversorgung beschäftigt. Diese sollen beraten und verabschiedet werden. Das wäre die Linie, mit der wir es zu tun hätten.

(Beifall)

Zur Geschäftsordnung hat sich jetzt noch Herr Thierse aus Berlin gemeldet. Bitte schön.

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