Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe,
Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. – Damit treten wir zunächst einmal in die Abstimmung über
den Antrag von Herrn Mitrenga über die Nichtbefassung mit den Anträgen
betreffend die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin ein. Er hat konkret
die Anträge 4, 10, 19, 27, 40 und 24 aufgeführt. Bei uns wird noch untersucht,
ob weitere Anträge möglicherweise inhaltsidentisch sind. Dann müssten
wir sie genauso einstufen.
Wer möchte die Nichtbefassung mit den Anträgen,
welche die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin betreffen, befürworten?
– Wer ist dagegen? – Das ist eine ganz eindeutige Mehrheit für Nichtbefassung.
(Beifall)
Dann gibt es einen Geschäftsordnungsantrag von
Herrn Dr. Roth. Die Anträge, die jetzt durch Nichtbefassung aus dem
Spiel sind, sind dabei nicht gemeint. Alle Punkte sollen im Vorstand
und in den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer besprochen
und bearbeitet werden; bei entsprechendem Bedarf Wiedervorlage auf
dem Deutschen Ärztetag in Berlin 2005.
Wenn ich das richtig verstehe, heißt das, dass
bei den Anträgen zur Inneren Medizin nach wie vor die Nichtbefassung
akzeptiert ist. Alle anderen Punkte sollen im Vorstand und in den
Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer besprochen und bearbeitet
werden. Bei entsprechendem Bedarf soll auf dem Ärztetag 2005 eine
Wiedervorlage erfolgen.
Darüber hinaus gibt es einen Antrag, der sich mit
den Anträgen des Vorstandes zur Betriebsmedizin, zum Qualitätsmanagement
und zur Suchtmedizinischen Grundversorgung beschäftigt. Diese sollen
beraten und verabschiedet werden. Das wäre die Linie, mit der wir
es zu tun hätten.
(Beifall)
Zur Geschäftsordnung hat sich jetzt noch Herr Thierse
aus Berlin gemeldet. Bitte schön. |