TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Jetzt stimmen wir darüber ab – bitte wieder die Zähler auf die Plätze –, ob wir eine zweite Lesung zum Nichtbefassungsantrag durchführen. Das ist das entscheidende Thema.

(Zuruf)

– Frau Ebert-Englert, wir müssen jetzt abstimmen. Wir müssen erst darüber abstimmen, ob wir noch einmal in die Behandlung dieses Themas eintreten. Wenn wir in das Thema wieder eintreten, können wir darüber abstimmen, ob etwas überwiesen werden soll. Im Moment haben wir ja gar nichts, was überwiesen werden kann.

(Anhaltende Zurufe)

– Ich habe nichts gehört, von dem ich sagen kann, dass da jemand beleidigt ist. Das gehört zum Geschäft, das muss man aushalten.

(Beifall)

Wenn ich mich jedes Mal, wenn ich als penetranter Polemiker oder als sonst was bezeichnet werde, beleidigt fühlen würde, dann wäre ich ja längst auf dem Friedhof!

(Heiterkeit – Beifall)

Wir stimmen darüber ab, ob eine zweite Lesung zum Nichtbefassungsantrag von Herrn Mitrenga stattfindet oder nicht. Wer möchte eine zweite Lesung? Bitte auszählen. –  Wer ist gegen eine zweite Lesung im Zusammenhang mit dem Nichtbefassungsantrag? – Die zweite Lesung ist mit 155 : 62 Stimmen abgelehnt.

(Beifall)

Jetzt sind mir Bemerkungen zu Ohren gekommen, dass bei Geschäftsordnungsanträgen eine zweite Lesung gar nicht vorgenommen werden könne und dass darüber gar nicht hätte abgestimmt werden dürfen. Ich habe mich gerade bei mehreren Juristen, männlichen und weiblichen Geschlechts, erkundigt, und alle sind einhellig der Meinung, dass das absolut richtig ist, dass wir auch ein Verfahren zur Geschäftsordnung im Rahmen einer zweiten Lesung neu diskutieren und abstimmen können.

(Beifall)

Ich glaube, wir haben alles richtig gemacht.

Jetzt ein Geschäftsordnungsantrag von Herrn Büchner.

© 2004, Bundesärztekammer.