TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Dryden, Westfalen-Lippe:

Verehrte Frau Kollegin Auerswald! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie, meine Damen und Herren, haben in der Vergangenheit darüber befunden, dass das, was der Kollege Henke gestern als negative Vision aus seinem Studium dargestellt hat, nämlich dass es irgendwann den Facharzt für das rechte Auge und den Facharzt für das linke Auge gibt, nicht Realität werden soll. Sie haben sich aufs Panier geschrieben, die Zersplitterung der medizinischen Fachbereiche nicht weiter zuzulassen.

Aber was passiert hier? Wir finden neue Fachkunden, die zu Zusatzbezeichnungen hochgeredet werden. Am Beispiel der Suchtmedizinischen Grundversorgung sollte man sich doch einmal klar machen, worum es geht: Es geht um eine Grundversorgung, nicht um eine Vollversorgung. Eine Grundversorgung mit hohen Hürden wie beispielsweise Hospitationsvoraussetzungen zu belegen halte ich in dem Sinne für falsch.

Ich kann den Kollegen Flenker mit seiner Aussage nur unterstützen, dass die Einführung der Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung ein erhebliches Hindernis für uns in den Kassenärztlichen Vereinigungen war, die suchtmedizinische Versorgung bei manifest Opiatabhängigen weiterhin sicherzustellen. Etwa 30 Prozent der Kolleginnen und Kollegen, die bis dato eine entsprechende Versorgung sicherstellten, haben sich durch die Einführung dieser Fachkunde aus dieser Versorgung verabschiedet. Wenn wir hier die Hürden noch höher machen, wird diese Versorgung nicht mehr sicherzustellen sein.

Ich bitte Sie, sowohl den Erweiterungsantrag als auch die Zusatzbezeichnung als solche abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Kollege Dryden. – Die nächste Rednerin ist Frau Beck aus Thüringen.

© 2004, Bundesärztekammer.