TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, den Antrag IV-2 auf Aufnahme der Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement in die Weiterbildungsordnung nicht anzunehmen, weil die Anforderungen, die dort kodifiziert sind, rein curriculär sind. Damit gehört es in die curriculäre Fortbildung. Darüber können die einzelnen Landesärztekammern befinden. Es wäre ein Systembruch, wenn wir etwas in die Weiterbildungsordnung aufnähmen, bei dem eigentlich kein Weiterbilder nötig ist.

Das Gleiche müsste ich für die Suchtmedizinische Grundversorgung sagen und empfehlen, es in der Fortbildung zu belassen und damit auch leichter zugänglich zu lassen. Auch hier sind die vom Vorstand vorgelegten Forderungen rein curriculär. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind alle Änderungsanträge dazu an den Vorstand überwiesen worden. Selbst wenn wir es heute in die Weiterbildungsordnung übernehmen wollten, wäre es eine rein curriculäre Weiterbildung. Das ist Quatsch, das muss in die curriculäre Fortbildung. Damit wäre es tiefer gehängt und damit auch leichter zu erwerben.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Als nächster Redner bitte Herr Peters aus Rheinland-Pfalz. – Er ist nicht da. Es ist nicht ganz klar, wozu er sprechen wollte, ob er zu den drei Themen sprechen wollte oder zu etwas anderem. Es geht um die Suchtmedizinische Grundversorgung, das Qualitätsmanagement und die Betriebsmedizin.

(Zuruf)

– Das ist nicht Ihr Thema? Dann stellen wir das zunächst einmal zurück. Unter dem Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht kann ja alles vorgetragen werden.

Jetzt möchte Herr Kollege Wolter als Präsident der Landesärztekammer Brandenburg und Vorsitzender der arbeitsmedizinischen Gremien das Wort ergreifen. Bitte.

© 2004, Bundesärztekammer.