TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Weigeldt, Bremen:

Herr Präsident! Meine lieben Damen und Herren! Ich möchte zu den Anträgen insgesamt sprechen, weil wir ein Problem haben, das bereits angesprochen wurde. Wenn es ums Allgemeine geht, sind wir uns immer einig, dass wir die Medizin nicht zersplittern wollen, dass der Arzt dem Patienten dienen muss. All dies beklatschen wir gemeinsam, völlig zu Recht. Wir sehen uns da in einer gemeinsamen Profession.

Sobald sich aber irgendwelche kleinen Spezialitätennischen auftun, werden Claims abgesteckt. Diese Claims werden irgendwie begründet. Wenn die Suchtmedizinische Grundversorgung nicht in der Primärversorgung stattfände, wäre sie völlig überflüssig. Wir wissen, dass es sich dabei nicht um irgendwelche Substitution mit Methadon handelt, sondern es gibt jede Menge Tablettenabhängige, Alkoholabhängige, es gibt verschiedene Schweregrade, die in der Regel in der hausärztlichen Versorgung auftauchen und dort zunächst behandelt werden.

Wenn man zur Suchtmedizin Spezialitäten braucht, sollte man dieses nicht Suchtmedizinische Grundversorgung nennen, sondern dann sollte man sich um eine suchtmedizinische Spezialversorgung kümmern. Diese liegt nämlich eher im Argen als die suchtmedizinische Grundversorgung. Wir haben in der (Muster-)Weiterbildungsord­nung für den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin festgelegt, dass die Grundzüge der suchtmedizinischen Versorgung dort realisiert werden sollen. Dann brauchen wir keine zusätzliche Qualifikation einzuführen, die auch in ihrer Entstehung etwas fragwürdig ist. Wenn jemand irgendwo einmal 80 Stunden gesessen hat, dann kann das nicht schon Qualität bedeuten. Ich denke, das ist aus den gestrigen Vorträgen deutlich geworden. Das ist lediglich Struktur. Es tut mir Leid, aber es kommt mir so vor, als würden hier abrechnungstechnische Claims abgesteckt.

Leider sieht es bei der Betriebsmedizin ähnlich aus. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Arbeitsmedizin als eine spezielle Säule existiert, aber ich glaube nicht, dass man die flächendeckende betriebsmedizinische Versorgung einfach ad acta legen soll. Anderenfalls kommen wir dazu, dass wir auf dem nächsten Ärztetag noch den Facharzt für Freizeitversorgung oder für Urlaubsversorgung verabreden. Ich glaube, wir sollten darüber nachdenken, dass wir die Medizin tatsächlich zusammenhalten, dass wir Zusatzfortbildungen wie beispielsweise Qualitätsmanagement als Fortbildungscurriculum behalten. Wir sollten uns nicht noch weiter auseinander dividieren. Das passt nicht zusammen: einerseits die Einheit zu betonen und andererseits jede kleine Nische zu einer Extrasäule zu machen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Weigeldt. – Als nächster Redner bitte Herr Bicker aus Nordrhein.

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