TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Clever, Baden-Württemberg:

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zum Thema Suchtmedizin äußern. Es liegen zwei Anträge vor, die aus meiner Sicht die Anforderungen an den Erwerb der Zusatzbezeichnung hochschrauben. Ich bin überhaupt nicht dafür, dass dieser Teil hochgeschraubt wird, weder in Form einer Erhöhung der Kursstundenzahl noch durch zusätzliche Hospitationen. Ich führe folgende Gründe an: Es gibt sowieso – jedenfalls derzeit – in den meisten Landstrichen zu wenig Kolleginnen und Kollegen, die sich mit dem schwierigen Klientel der Suchtmedizin befassen wollen. Wir sollten die Hürden nicht höher machen als erforderlich.

Im Grundkurs von 50 Stunden sind zwei klinische Visiten enthalten. Ich könnte mich durchaus damit anfreunden, dass man eine hälftige Teilung in Kurs und Hospitation vornimmt. Aber die Zahl sollte nicht über 50 Stunden hinausgehen. Ebenso sollte man keine zusätzliche Woche vorsehen, wie das in dem Antrag meines verehrten Landeskammerkollegen Kühn gefordert wird.

Ich bitte Sie, den Antrag des Vorstandes zu unterstützen, um die Hürden nicht größer zu machen.

Danke sehr.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Ich weiß nicht, ob Ihnen klar ist, welche Anträge im Moment noch zur Diskussion stehen. Zur Betriebsmedizin liegen folgende Anträge vor: IV-1, IV-18, IV-22 und IV-26.

Zur Suchtmedizinischen Grundversorgung liegen drei Anträge vor: 3, 9 und 35.

Zum Ärztlichen Qualitätsmanagement liegt der Antrag 2 vor.

Numerisch geordnet handelt es sich also insgesamt um die Anträge 1, 2, 3, 9, 18, 22, 26 und 35.

Das Wort hat jetzt Herr Zimmer aus Nordrhein.

© 2004, Bundesärztekammer.