TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Weigeldt, Bremen:

Ich glaube, man muss zum Antrag 47 ein paar Worte sagen. In der Tat ist es so, dass wir dafür gestritten haben, dass die Facharztanerkennung in bestimmten Fächern Voraussetzung für eine selbstständig und verantwortlich ausgeübte Tätigkeit sein soll, vor allen Dingen im niedergelassenen Bereich. Gleichzeitig haben wir das Problem, dass in der Versorgung 9 000 Praktische Ärzte tätig sind, deren individuelle curriculäre Weiterbildung wir nicht kennen. Man kann hier nicht quasi einen Ermächtigungsparagraphen verabschieden. Wir werden unter dem Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ sicher noch darüber zu diskutieren haben, wie wir diese Kolleginnen und Kollegen dazu bringen können, dass sie nicht von der Möglichkeit, sich durch Zusatzqualifikationen weiterzuentwickeln, ausgeschlossen werden. Diese 9 000 Kolleginnen und Kollegen sind in der Regel seit vielen Jahren in der Versorgung tätig, häufig auf dem Lande. Diesen Kolleginnen und Kollegen können wir nicht sagen: Ihr seid überflüssig, wir brauchen euch nicht mehr. Wir müssen vielmehr Wege und Mittel finden, dass die Landesärztekammern sie in diese Weiterbildungsschiene hineinbekommen, wenn sie denn wollen.

Das ist etwas anderes, als wenn man generell sagt: Wir brauchen gar keine Facharztbezeichnungen, wir brauchen keinen angestellten Arzt in einem Versorgungszentrum, der nur die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin hat, dann ist das Versorgungszentrum palliativmedizinisch ausgerichtet.

Ich glaube, hier muss man in den Landesärztekammern mit Fingerspitzengefühl die Dinge regeln.

Ich denke, man sollte im Hinblick auf die vorliegenden Anträge Fortbildung und Weiterbildung nicht miteinander verwechseln.

(Vereinzelt Beifall)

Viele der erwähnten Dinge sind von der Sache her gar nicht zu bestreiten. Die Suchtmedizinische Grundversorgung ist in der Weiterbildung für Allgemeinmedizin und Innere Medizin enthalten. Das muss man nicht zusätzlich als Weiterbildungsabschnitt aufrollen. Das ist ein Fortbildungscurriculum, das von den Landesärztekammern angeboten werden soll, ebenso wie die Betriebsmedizin und das Qualitätsmanagement.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. – Jetzt bitte Frau Groß aus Nordrhein.

© 2004, Bundesärztekammer.