TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Zimmermann, Niedersachsen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beklagen in den letzten Jahren zunehmend, dass bestimmte Berufsfelder durch andere Berufsgruppen besetzt werden und der ärztliche Sachver­stand nicht mehr vorhanden ist. Indem wir eine Zusatzbezeichnung wie „Ärztliches Qualitätsmanagement“ an den Facharzt koppeln, sind wir dabei, uns wieder ein Stück weit in einen Wettbewerbsnachteil zu bringen;

(Beifall)

denn die Zusatzbezeichnung – in Niedersachsen haben wir sie bereits – fällt ja nicht vom Himmel, sondern basiert auf einer Weiterbildung, die qualifiziert abzuschließen ist, auch wenn sie von relativ kurzer Dauer ist, plus einer Prüfung. Hier wird ärztliche Qualität dokumentiert. Diese Möglichkeit sollten wir jeder Kollegin und jedem Kollegen ermöglichen, die bzw. der einen anderen Berufsweg beschreiten möchte, beispielsweise als Qualitätsbeauftragte bzw. -be­auftragter in einer Klinik im Angestelltenverhältnis. Die Zahl dieser Kolleginnen und Kollegen wächst. Diesen Kolleginnen und Kollegen sollten wir diese Berufswahl ermöglichen, denn sie stehen absolut in Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen. Wir wollen unseren Berufskolleginnen und -kollegen doch nicht vorenthalten, was andere Berufsgruppen für sich beanspruchen. Wir sollten das also nicht an die Facharztweiterbildung koppeln.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Die Antragsteller des Antrags 47 haben mitgeteilt, dass der zweite Satz ihres Antrags gestrichen werden soll, der lautet:

Stattdessen soll die Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnungen eine ärztliche Tätigkeit sein, deren Dauer durch Fachgremien festgelegt werden muss.

Jetzt haben wir noch eine Wortmeldung von Herrn Henke – das wird das Highlight – und dann sind wir wahrscheinlich mit der Rednerliste durch.

© 2004, Bundesärztekammer.