TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Baier, Baden-Württemberg:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir außerordentlich Leid, dass ich im Anschluss an das Schlusswort unseres Referenten noch um das Wort bitten muss. Ich habe zusammen mit dem Antrag meine Wortmeldung rechtzeitig abgegeben, nämlich am Dienstag. Ich habe den Antrag ordnungsgemäß mit dem Titel „Betriebsmedizin“ gekennzeichnet. Ich habe im Laufe des heutigen Vormittags mehrmals nachgefragt, ob meine Wortmeldung berücksichtigt wird. Mir wurde gesagt, ja, das geschehe dann, wenn speziell zur Betriebsmedizin gesprochen wird. Deshalb bitte ich darum, dass ich meine Ausführungen noch machen darf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben letztes Jahr die Abschaffung der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu Recht abgelehnt, nicht zuletzt weil wir den immensen Bedarf an Betriebsmedizinern gerade für die Kleinbetriebe auf dem flachen Land gesehen haben. Dieses Jahr wird uns nun ein Vorschlag gemacht, die Betriebsmedizin zugunsten der Arbeitsmedizin abzuschaffen. Ich möchte die Intention hier doch herausstellen.

Alternativ wird uns ein Weiterbildungsprogramm für die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin vorgelegt, das sich kaum noch von der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin unterscheidet. Meine Damen und Herren, wen wundert es dann, dass die Zahl der Anerkennungen für die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zurückgeht? Dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass diese Zahl zurückgeht. Ich bin kein Lobbyist der Betriebsmedizin, aber als Präsident einer Bezirkskammer und als Vorstandsmitglied einer KV bin ich sehr intensiv mit dieser Problematik beschäftigt.

Ich kann Ihnen die Situation, wie sie von Frau Dr. Schoeller jüngst im „Deutschen Ärzteblatt“ beschrieben wurde, nur bestätigen. Es besteht weiterhin ein sehr großer Bedarf an Betriebsmedizinern für die kleinen Betriebe. Ein Friseursalon auf dem Lande oder ein Bäckerbetrieb muss nicht unbedingt von einem hoch spezialisierten Arbeitsmediziner betreut werden. Wir brauchen nicht die ausschließliche Betreuung der Betriebe durch überregionale, große arbeitsmedizinische Zentren, sondern wir brauchen eine ortsnahe betriebsmedizinische Betreuung der unzähligen Kleinbetriebe, und zwar am besten in der Form der ortsansässigen Ärzte.

Deshalb möchte ich Sie bitten, die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin auch heute nicht abzuschaffen und auch die Qualifikationshürde nicht ständig höher zu schrauben.

Mein Antrag lautet, wie es der Herr Präsident bereits ausgeführt hat, den Vorstand der Bundesärztekammer zu beauftragen, zu prüfen, ob nicht die notwendige Qualifikation für die betriebsmedizinische Versorgung von Kleinbetrieben auch durch die curriculäre Fortbildung sicherzustellen ist.

Danke schön.

(Beifall)

© 2004, Bundesärztekammer.