Prof. Dr. Griebenow,
Nordrhein:
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum
Antrag 4. Herr Eckel hat es bereits erwähnt: Das GMG hat uns insofern
ein Kuckucksei ins Nest gelegt, als es unterschiedliche Bedingungen
für den Fortbildungsnachweis für die Ärzte, die Kassenpatienten versorgen,
und für die Krankenhausärzte definiert. Ich wäre Ihnen zu Dank verpflichtet,
wenn Sie den Antrag 4 annähmen, der unter anderem die Forderung an
den Gemeinsamen Bundesausschuss enthält, dass das Fortbildungszertifikat
der Ärztekammern die vollständige und ausreichende Dokumentationsform
der Fortbildung für alle Ärztinnen und Ärzte ist, einschließlich der
Krankenhausärzte.
Ein weiteres Problem könnte in den Krankenhäusern
dadurch entstehen, dass die zur Dokumentation ihrer individuellen
Fortbildung verpflichteten Fachärzte in einen Gegensatz zu den Assistenzärzten
geraten. Unterstützen Sie deshalb bitte auch die Forderung im Antrag
4, dass die Möglichkeit zur Fortbildung allen Ärztinnen und Ärzten
in gleichem Maße und unabhängig von Ausbildungsstand, Funktion oder
beruflicher Position zu eröffnen ist.
Ich sagte eben schon: Die (Muster-)Satzungsregelung
fasst im Grunde unsere Erfahrungen der letzten vier Jahre zusammen.
Ihnen liegt mit dem Antrag 4 ein Papier vor, das sich etwas grundsätzlicher
Gedanken macht, speziell zu den Punkten, die in Zukunft von Bedeutung
sein werden. Ich möchte die Formulierung erwähnen, dass die Fortbildung
Teil der ärztlichen Arbeitsleistung ist. Das klingt ähnlich wie die
Forderung eines bestimmten Berufsverbandes. Inhaltlich heißt das aber:
Als Ziel der Fortbildung müssen wir im Auge haben, dass erreicht wird,
dass den Kolleginnen und Kollegen diejenigen Informationen, die sie
für ihre konkrete Entscheidung im Hinblick auf den jeweiligen Patienten
in situ brauchen, zur Verfügung stehen. Das ist unsere Zukunftsvision:
die Fortbildung an den Ort der Entscheidung zu bringen, wo das Wissen
bei der Entscheidung im Hinblick auf den Patienten erforderlich ist.
Eine weitere Forderung lautet, dass die Fortbildung
wissenschaftlich evaluiert werden muss. Wir haben heute Morgen besonderen
Wert darauf gelegt, dass wir nur auf dem Boden gut abgesicherter Erkenntnisse
unser Verhalten entsprechend zu strukturieren bereit sind. Gleiches
gilt für die Fortbildung der Spezialisten.
Die nächsten Aufgaben, die vor der Haustür stehen,
beinhalten, dass wir uns weiter um die Bewertungskriterien kümmern
und neben dem zurzeit vorherrschenden Faktor Zeit verstärkt auch Bewertungsfaktoren
im Sinne der inhaltlichen Qualität einbringen. Ein weiterer wichtiger
Punkt für die Zukunft ist die Bewertung der Objektivität von Fortbildung.
Dabei dürfen wir nicht nur zu verfahrenstechnischen, sondern müssen
auch zu inhaltlichen Prüfkriterien kommen.
Ich darf sehr um Ihre Zustimmung zum Antrag 4 werben.
Vielen Dank.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Griebenow. – Der nächste Redner ist Herr Kollege
Büchner aus Schleswig-Holstein. |