TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Griebenow, Nordrhein:

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag 4. Herr Eckel hat es bereits erwähnt: Das GMG hat uns insofern ein Kuckucksei ins Nest gelegt, als es unterschiedliche Bedingungen für den Fortbildungsnachweis für die Ärzte, die Kassenpatienten versorgen, und für die Krankenhausärzte definiert. Ich wäre Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie den Antrag 4 annähmen, der unter anderem die Forderung an den Gemeinsamen Bundesausschuss enthält, dass das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern die vollständige und ausreichende Dokumentationsform der Fortbildung für alle Ärztinnen und Ärzte ist, einschließlich der Krankenhausärzte.

Ein weiteres Problem könnte in den Krankenhäusern dadurch entstehen, dass die zur Dokumentation ihrer individuellen Fortbildung verpflichteten Fachärzte in einen Gegensatz zu den Assistenzärzten geraten. Unterstützen Sie deshalb bitte auch die Forderung im Antrag 4, dass die Möglichkeit zur Fortbildung allen Ärztinnen und Ärzten in gleichem Maße und unabhängig von Ausbildungsstand, Funktion oder beruflicher Position zu eröffnen ist.

Ich sagte eben schon: Die (Muster-)Satzungsregelung fasst im Grunde unsere Erfahrungen der letzten vier Jahre zusammen. Ihnen liegt mit dem Antrag 4 ein Papier vor, das sich etwas grundsätzlicher Gedanken macht, speziell zu den Punkten, die in Zukunft von Bedeutung sein werden. Ich möchte die Formulierung erwähnen, dass die Fortbildung Teil der ärztlichen Arbeitsleistung ist. Das klingt ähnlich wie die Forderung eines bestimmten Berufsverbandes. Inhaltlich heißt das aber: Als Ziel der Fortbildung müssen wir im Auge haben, dass erreicht wird, dass den Kolleginnen und Kollegen diejenigen Informationen, die sie für ihre konkrete Entscheidung im Hinblick auf den jeweiligen Patienten in situ brauchen, zur Verfügung stehen. Das ist unsere Zukunftsvision: die Fortbildung an den Ort der Entscheidung zu bringen, wo das Wissen bei der Entscheidung im Hinblick auf den Patienten erforderlich ist.

Eine weitere Forderung lautet, dass die Fortbildung wissenschaftlich evaluiert werden muss. Wir haben heute Morgen besonderen Wert darauf gelegt, dass wir nur auf dem Boden gut abgesicherter Erkenntnisse unser Verhalten entsprechend zu strukturieren bereit sind. Gleiches gilt für die Fortbildung der Spezialisten.

Die nächsten Aufgaben, die vor der Haustür stehen, beinhalten, dass wir uns weiter um die Bewertungskriterien kümmern und neben dem zurzeit vorherrschenden Faktor Zeit verstärkt auch Bewertungsfaktoren im Sinne der inhaltlichen Qualität einbringen. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Zukunft ist die Bewertung der Objektivität von Fortbildung. Dabei dürfen wir nicht nur zu verfahrenstechnischen, sondern müssen auch zu inhaltlichen Prüfkriterien kommen.

Ich darf sehr um Ihre Zustimmung zum Antrag 4 werben.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Griebenow. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Büchner aus Schleswig-Holstein.
© 2004, Bundesärztekammer.