Dr. Koch, Vorstand
der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zwei Bemerkungen
zu der Frage: drei- oder fünfjähriges Fortbildungszertifikat? Ich
möchte gern, dass wir dieses Thema politisch sehen. Viele Kammern
haben schon seit einigen Jahren das freiwillige Fortbildungszertifikat
eingeführt. Ich möchte nicht, dass wir dieses auf dem Altar der Bundespolitik
opfern.
(Beifall)
Das heißt, wir sollten strikt trennen zwischen
dem freiwilligen Fortbildungszertifikat, das wir in den Kammern bereits
haben, und dem Punktenachweis gegenüber der KV, den das Gesetz vorschreibt.
Deswegen sollten meiner Ansicht nach alle Kammern bei dem Zeitraum
bleiben, den sie bisher beschlossen haben, nämlich drei oder fünf
Jahre. Sie sollten unabhängig davon die Punkte einfach sammeln lassen
für den Nachweis gegenüber der KV. Beides sollte unabhängig voneinander
laufen. Das ist auch überhaupt kein technisches Problem. Wir sind
heute in der Lage, nach dem Erreichen von 250 Punkten innerhalb von
fünf Jahren ein entsprechendes Zertifikat auszustellen. Dies muss
aber nicht unbedingt die Voraussetzung für den Punktenachweis gegenüber
der KV sein.
Ich denke, nur so können wir der Politik und auch
der Öffentlichkeit beweisen, dass wir bisher schon viel für die Fortbildung
getan haben, indem wir das freiwillige Fortbildungszertifikat weiterlaufen
lassen. Sie sollten darüber nachdenken, ob wir hier nicht ein paralleles
Verfahren, das nicht mehr kostet, aus rein politischen Gründen vorsehen
sollten.
Deshalb ist es meiner Ansicht nach irrelevant,
darüber zu diskutieren, ob es drei oder fünf Jahre sein sollen. Das
sollte jede Kammer so praktizieren können, wie sie es für richtig
hält und wie sie es in der Vergangenheit bereits gemacht hat.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Das findet große Zustimmung; darüber freue auch ich mich.
– Herr Kollege Fuchs. |