Dr. von Zastrow,
Niedersachsen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie
bitten, dem Änderungsantrag 11 nicht zuzustimmen. Ich möchte das wie
folgt begründen: Wenn man keine Obergrenzen für die einzelnen Kategorien
einführt, hat das beispielsweise die Konsequenz, dass man allein mit
Veröffentlichungen die Obergrenze erreichen kann. Wie funktioniert
das? Der Ordinarius, der bei sämtlichen Veröffentlichungen seines
Instituts als Mitautor erscheint, kommt auf diese Weise – diese Zahl
habe ich mir nicht ausgedacht, sondern sie beruht auf Erfahrungen
– auf 60 Punkte im Jahr. Er kann also allein auf diese Weise die insgesamt
geforderte Punktzahl erreichen. Er muss die Arbeit noch nicht einmal
selbst gelesen haben. Wenn ein Kollege nur oft genug einen Vortrag
über Husten hält, kann er allein dadurch die Punktzahl erreichen.
Ich halte also Obergrenzen für unverzichtbar. Das
Ganze würde sonst konterkariert.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr von Zastrow. – Als nächster Redner bitte Herr Kollege
Boie aus Schleswig-Holstein. |