Dr. Boie, Schleswig-Holstein:
Verehrter Herr Präsident Hoppe! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!
Nach Diskussionen, die wir an der Basis geführt haben, teilweise auch
in unseren Landesärztekammern, sind wir uns doch alle einig – das
wurde bereits gestern klar dargestellt –, dass erstens die Fortbildung
unsere ureigenste Aufgabe ist. Zweitens wurde festgestellt, dass wir
uns einig sein müssen, dass wir unsere Fortbildung für uns so liberal
wie möglich gestalten sollen und dass sich diese Fortbildung ausschließlich
am Inhalt der Fortbildung verankern soll. Ich halte es daher für sinnvoll,
wenn wir die Punktobergrenzen insgesamt fallen lassen, wohl aber pro
akademischer Stunde einen Punkt anrechnen.
Gestatten Sie mir, verehrter Herr Präsident, kurz
eine Antragsänderung. Es ist uns ein kleiner Fehler unterlaufen. Natürlich
wollen wir die Punktobergrenzen für das Selbststudium nicht entfallen
lassen.
Ich fürchte, wenn wir in den anderen Kategorien,
beispielsweise in der Kategorie B, eine maximale Punktzahl haben und
eine Kollegin bzw. ein Kollege die maximale Punktzahl erreicht hat,
sie bzw. er dann gezwungen ist, um die 250 Punkte in fünf Jahren
bzw. 150 Punkte in drei Jahren zusammenzubekommen, zu Fortbildungsveranstaltungen
zu gehen, die sie bzw. ihn eigentlich nicht in dem Maße interessieren.
Genau das wollen wir, glaube ich, nicht.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Kollege Boie. – Jetzt bitte Herr Albrecht aus Berlin. |