Prof. Dr. Eckel,
Referent:
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und
Herren! Die gestellten Anträge spiegeln, was die Satzung anlangt,
das ganze Spektrum der sehr umfangreichen und differenzierten, auf
alle Einzelpunkte eingehenden Diskussion, die wir seit Jahren in den
Gremien führen, wider. Ich bin für diese wertvollen Beiträge dankbar.
Sie zeigen uns auf, wo eventuell etwas nachgebessert bzw. ergänzt
werden muss. Ich darf darauf hinweisen, dass eine Satzung natürlich
kein Denkmal oder die Tafeln von Moses sind. Sie sind vielmehr eine
Baustelle, bei der wir immer wieder etwas ergänzen, verändern und
verbessern müssen.
Die Anträge spiegeln das wider.
Die Anträge 1 a, 9 und 5 wollen für bestimmte Dinge
mehr Punkte haben. Weniger Punkte in einzelnen Kategorien fordern
die Anträge 1 a von Herrn Kaplan und 1 e von Frau Beck.
Es gibt darüber hinaus Anträge, welche die Fortbildungsinhalte
um ökonomische und gesundheitspolitische Themen erweitern wollen.
Das bezieht sich beispielsweise auf den Antrag 2 von Herrn Kollegen
Thomas und 5 von Herrn Kollegen Lipp. Erlauben Sie mir dazu die Anmerkung,
dass selbstverständlich alles, was Grundlage für die Ausübung unseres
Berufs ist – dazu gehören beispielsweise Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement,
die klassische EBM-Einführung oder eine klassische Einführung der
Kassenärzte in ihren Beruf –, mit aufgenommen wird. Wir können allerdings
keine allgemeinpolitischen und allgemein gesundheitspolitischen und
eher weniger strukturierte und weniger auf ein bestimmtes Thema hin
zentrierte Dinge aufnehmen.
Die Fortbildungssatzung, meine Damen und Herren,
ist eine außerordentlich liberale Satzung. Sie lässt sehr viele Möglichkeiten
zu. Sie gestattet es eigentlich jedem, sein maßgeschneidertes Fortbildungszertifikat
zu erhalten. Wir müssen auf ein Mindestmaß an Qualität Wert legen.
Wir müssen allerdings - das tun wir – eine Erleichterung schaffen,
dieses zu erlangen.
In dem Antrag 1 a von Herrn Kaplan und in dem Antrag
von Herrn Bertram geht es um die Frage drei oder fünf Jahre. Selbstverständlich
ist es den Ärztekammern unbenommen, nach drei Jahren ihr Zertifikat
auszustellen. Trotzdem müssen wir in dem gesetzlich vorgeschriebenen
Rahmen bleiben. Daran, meine Damen und Herren, führt kein Weg vorbei.
Es gibt von Herrn Kaplan, von Herrn Büchner und
von Herrn Griebenow Anträge des Inhalts, die Höchstpunktzahlen zu
senken und auch die Obergrenzen zu streichen. Das wurde auch in mehreren
Redebeiträgen gefordert. Meiner Ansicht nach geht das nicht. Wir können
nicht ganz rigoros die Obergrenzen öffnen, denn auch hier spielt die
Qualität eine Rolle. Ich meine, wir haben eine solch flexible Form
der Bewertung – im Übrigen haben Sie die einheitlichen Bewertungskriterien
auf dem vorjährigen Ärztetag angenommen –, dass wir das nicht tun
sollten. Wenn wir beispielsweise das Selbststudium ohne Lernerfolgskontrolle
anerkennen, könnte man durch das Selbststudium und durch einen ein-
oder zweimaligen Besuch eines Kongresses die gesamte Punktzahl erreichen.
Die Diskussion hier entspricht genau jener Diskussion, die wir auch
in den Gremien geführt haben. Glauben Sie mir bitte: Wir haben es
uns nicht leicht gemacht, sondern wir haben uns bemüht, Ihnen ein
schlüssiges Konzept vorzulegen, das auch das notwendige Maß an Liberalität
beinhaltet.
Zum Antrag 1 d von Herrn Kollegen Albrecht, dass
man versuchen soll, mit den anderen Heilberufskammern vergleichbare
Bewertungen zu erreichen, möchte ich sagen: Das können wir natürlich
nicht von uns aus sicherstellen. Ich kann Ihnen aber berichten, dass
ich bei den Psychotherapeuten war und dass diese praktisch unsere
Bewertungskriterien, unsere Satzungsregelung mehr oder weniger übernommen
haben, was bedingt, dass wir auf einem gleichen Level arbeiten und
eine gegenseitige Anerkennung vornehmen können. Ich werde demnächst
bei der Bundeszahnärztekammer vortragen. Es besteht die Hoffnung,
dass wir auch hier zu einheitlichen Bewertungskriterien kommen. Mit
den Apothekern werden wir das ebenfalls tun. In Niedersachsen haben
wir das bereits erreicht.
Herr Kollege Lipp fordert in seinem Antrag 5 unter
Ziffer 2, dass im In- und Ausland stattfindende Kongresse ohne Einzelnachweis
vorab bestätigt werden sollen. Das geht nicht, weil dies nicht EU-kompatibel
wäre. Deshalb können wir dem leider nicht folgen.
Herr Kollege Holzborn fordert in seinem Antrag
1 b, dass formuliert werden soll, dass die Fortbildung grundsätzlich
arztöffentlich sein soll. Die Formulierung „muss“ soll entfallen.
Ich meine, der Text muss wie vorgeschlagen bestehen bleiben, damit
Transparenz herrscht; denn die Fortbildungsordnung gilt nicht nur
für Ärzte in niedergelassener Praxis, sondern demnächst auch für die
Fachärzte im Krankenhaus. Da müssen wir allerdings noch mit dem Gemeinsamen
Bundesausschuss reden.
Wir wollen darauf hinweisen, dass wir für alle
Anregungen dankbar sind und dass Sie sich jederzeit an den Vorstand
oder an den Senat wenden können. Wir leben natürlich auch von Ihren
Anregungen und Ihren Antworten.
Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass
Sie die Möglichkeit haben, sich im Foyer darüber zu informieren, wie
Sie Punkte erwerben können. Dort sind Unterlagen zu „leitlinien-wissen.de“
ausgelegt. Dieses Fortbildungsportal verknüpft die nationalen Versorgungsleitlinien
mit praxisnaher Fortbildung. Machen Sie davon bitte Gebrauch; leichter
können wir es Ihnen nicht machen.
Schließlich
möchte ich mich nochmals bedanken und Sie bitten, die (Muster-)Satzungsregelung
„Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ anzunehmen.
Vielen Dank.
(Beifall) |