Schirmer, Justiziar
der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
In Ziffer 1 des Antrags 5 wird gefordert, dass Fortbildungen, die
die wirtschaftliche Praxisführung sowie berufs- und gesundheitspolitische
Inhalte umfassen, nach gleichen Kriterien bewertet werden wie medizinische
Fachfortbildungen. Zwar hat der Antragsteller keine Paragraphen angeführt,
aber man muss Ziffer 1 so deuten, dass der Antragsteller § 2 ergänzt
haben möchte, wo der Inhalt der Fortbildung geregelt ist. Herr Professor
Eckel hat dazu bereits Stellung genommen. Der geforderte Satz wäre
eine Erweiterung des § 2 um gesundheitspolitische Fortbildungsinhalte. |