Schirmer, Justiziar
der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Es gibt den Antrag V-1a, dessen Nr. 1 fordert, dass § 5 folgendermaßen
lautet:
Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn
der Arzt oder die Ärztin innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren
Fortbildungsmaßnahmen abgeschlossen hat.
Entsprechend dem Antrag V-8 soll in § 5 in der
zweiten Zeile das Wort „drei“ gestrichen werden. Damit wird das Fortbildungszertifikat
auf fünf Jahre bezogen.
Sie müssten sich also entscheiden.
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Nehmen Sie bitte den Antrag 1 a zur Hand. In Ziffer 1 wird beantragt,
dass § 5 lauten soll:
Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn
der Arzt oder die Ärztin innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren
Fortbildungsmaßnahmen abgeschlossen hat.
Der Entwurf enthält die Alternative drei oder fünf
Jahre. Was die Punkte angeht, enthält die vorgeschlagene Satzungsregelung
die Alternative 150 oder 250 Punkte. Der Antrag 8 sieht vor, dass
der Zeitraum auf fünf Jahre festgelegt wird und dass 250 Punkte erreicht
werden müssen. Wir müssen uns entscheiden: drei Jahre und 150 Punkte
oder fünf Jahre und 250 Punkte.
(Zuruf)
– Gibt es den Antrag, das Ganze unbeantwortet zu
lassen? Dazu hat es zwar eine Wortmeldung, aber keinen konkreten Antrag
gegeben.
Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Der Vorschlag des Vorstandes enthält beide Alternativen.
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Herr Koch hat vorgeschlagen, es so zu lassen, wie es im Antrag des Vorstandes
der Bundesärztekammer steht.
(Beifall)
Wenn Sie den vom Vorstand vorgeschlagenen Text
haben möchten, müssen Sie die Anträge 1 a und 8 ablehnen.
Wer möchte der Ziffer 1 des Antrags V-1 a zustimmen?
– Wer möchte das ablehnen? – Das ist eindeutig die Mehrheit. Damit
ist das abgelehnt.
Wer möchte dem Antrag V-8 zustimmen? – Wer
ist gegen Antrag 8? – Auch das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt. Damit bleibt es beim Vorstandsentwurf.
Wer stimmt § 5 – Fortbildungszertifikate der Ärztekammer
– in der vorgelegten Fassung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu § 6, Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen.
Es gibt mehrere Änderungsanträge, die in die Einzelheiten gehen, auch
was die Punktebewertungen angeht. Wir müssen zunächst einmal eruieren,
welches der weitestgehende Antrag ist.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!) |