TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Mit der Annahme dieses Antrags sind zwar eine Reihe von Anträgen erledigt, die ebenfalls in den einzelnen Kategorien die Höchstgrenzen gestrichen haben wollten, aber einzelne Anträge zu den verschiedenen Kategorien enthalten darüber hinaus weitere Änderungen, die nicht mit den Höchstgrenzen zu tun haben. Jetzt existiert zwar zunächst einmal § 6 in einer Fassung, bei der die Höchstgrenzen gestrichen worden sind, es gibt aber Anträge, die beispielsweise die Kategorien C, F und H sowie die Lernerfolgskontrolle betreffen. Dort sind zusätzliche und andere Vorschläge gemacht, sodass Sie darüber befinden müssen, wie auch immer.

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Gut, dann gehen wir das Stück für Stück durch. Welcher Antrag ist zuerst zu behandeln?

 

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Zu Kategorie B gab es den Antrag: keine Höchstbegrenzung. Dieser Antrag ist erledigt. Das stand im Antrag 1 a.

Zu Kategorie C gibt es den Antrag 1 a von Herrn Dr. Kaplan und Herrn Dr. Stöckle, wonach bei Kategorie C ein Punkt pro Fortbildungseinheit und ein Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu vier Stunden, maximal zwei Punkte pro Tag, gegeben werden soll.

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Dieser Inhalt ist durch die Annahme des Antrags 1 f nicht erfasst. Das wäre inhaltlich eine Besonderheit. Das verändert auch § 6.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Es geht jetzt um die Ziffer 2 aus dem Antrag 1 a. Zu Kategorie C wird dort verlangt: ein Punkt pro Fortbildungseinheit und ein Zusatzpunkt für Interaktivität, ein Punkt pro Veranstaltung bis zu vier Stunden, maximal zwei Punkte pro Tag. Es ist beantragt worden, das an den Vorstand zu überweisen. Wer möchte dieser Überweisung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war die Mehrheit. Dann ist das an den Vorstand überwiesen.

Bitte, Herr Schirmer, zum nächsten Punkt.

 

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Es gab einen Antrag zur Kategorie D. Dieser Antrag ist erledigt, weil er die Höchstpunktzahl betrifft. Das gilt auch für die Kategorie G.

Zur Kategorie F gibt es einen Antrag von Frau Professor Braun und Herrn Dr. Hoffert.

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Das ist der Antrag V-9.

 

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Antrag 9 hat zum Inhalt, für wissenschaftliche Veröffentlichungen und neue Vorträge jeweils acht Punkte anzuerkennen. Das ist der Antrag V-9 (neu). Das betrifft die Kategorie F. Das ist eine Modifikation des Textes.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Der wesentliche Inhalt ist, dass Vorträge anders bewertet werden sollen. Frau Professor Braun hat das in ihrer Wortmeldung ausgeführt, dass für wissenschaftliche Veröffentlichungen und neue Vorträge jeweils acht Punkte anerkannt werden sollen.

Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© 2004, Bundesärztekammer.