Schirmer, Justiziar
der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Mit der Annahme dieses Antrags sind zwar eine Reihe von Anträgen erledigt,
die ebenfalls in den einzelnen Kategorien die Höchstgrenzen gestrichen
haben wollten, aber einzelne Anträge zu den verschiedenen Kategorien
enthalten darüber hinaus weitere Änderungen, die nicht mit den Höchstgrenzen
zu tun haben. Jetzt existiert zwar zunächst einmal § 6 in einer Fassung,
bei der die Höchstgrenzen gestrichen worden sind, es gibt aber Anträge,
die beispielsweise die Kategorien C, F und H sowie die Lernerfolgskontrolle
betreffen. Dort sind zusätzliche und andere Vorschläge gemacht, sodass
Sie darüber befinden müssen, wie auch immer.
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Gut, dann gehen wir das Stück für Stück durch. Welcher Antrag ist zuerst
zu behandeln?
Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Zu Kategorie B gab es den Antrag: keine Höchstbegrenzung. Dieser Antrag
ist erledigt. Das stand im Antrag 1 a.
Zu Kategorie C gibt es den Antrag 1 a von Herrn
Dr. Kaplan und Herrn Dr. Stöckle, wonach bei Kategorie C ein Punkt
pro Fortbildungseinheit und ein Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis
zu vier Stunden, maximal zwei Punkte pro Tag, gegeben werden soll.
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Dieser Inhalt ist durch die Annahme des Antrags 1 f nicht erfasst. Das
wäre inhaltlich eine Besonderheit. Das verändert auch § 6.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Es geht
jetzt um die Ziffer 2 aus dem Antrag 1 a. Zu Kategorie C wird dort
verlangt: ein Punkt pro Fortbildungseinheit und ein Zusatzpunkt für
Interaktivität, ein Punkt pro Veranstaltung bis zu vier Stunden, maximal
zwei Punkte pro Tag. Es ist beantragt worden, das an den Vorstand
zu überweisen. Wer möchte dieser Überweisung zustimmen? – Wer ist
dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war die Mehrheit. Dann ist
das an den Vorstand überwiesen.
Bitte, Herr Schirmer, zum nächsten Punkt.
Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Es gab einen Antrag zur Kategorie D. Dieser Antrag ist erledigt, weil
er die Höchstpunktzahl betrifft. Das gilt auch für die Kategorie G.
Zur Kategorie F gibt es einen Antrag von Frau Professor
Braun und Herrn Dr. Hoffert.
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Das ist der Antrag V-9.
Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Antrag 9 hat zum Inhalt, für wissenschaftliche Veröffentlichungen und
neue Vorträge jeweils acht Punkte anzuerkennen. Das ist der Antrag V-9
(neu). Das betrifft die Kategorie F. Das ist eine Modifikation des Textes.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Der wesentliche Inhalt ist, dass Vorträge anders bewertet werden sollen.
Frau Professor Braun hat das in ihrer Wortmeldung ausgeführt, dass für
wissenschaftliche Veröffentlichungen und neue Vorträge jeweils acht
Punkte anerkannt werden sollen.
Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte
dem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer
enthält sich? – Dann ist der Antrag an
den Vorstand überwiesen. |