Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. – Die Geschäftsordnung besagt, dass eine zweite Lesung durchgeführt
wird, wenn entweder der Vorsitzende – ich werde das nicht tun, weil
Sie den Antrag gestellt haben – oder ein Drittel der abgegebenen gültigen
Stimmen das befürworten, wobei Enthaltungen nicht mitzählen. Es wird
die Gesamtstimmenzahl genommen, die Enthaltungen werden abgezogen.
Wenn ein Drittel der so ermittelten Zahl Ja sagt, gibt es eine zweite
Lesung.
Wer möchte eine zweite Lesung befürworten? – Bitte
zählen. Das geht nur, wenn wir zählen, das geht nicht „schätzometrisch“.
– Wer ist gegen eine zweite Lesung? – Die Enthaltungen brauchen wir
nicht zu zählen. Es waren 72 für eine zweite Lesung, 145 gegen eine
zweite Lesung. Es hat zwölf Stimmen mehr dafür gegeben, dass wir keine
zweite Lesung durchführen.
(Beifall)
Deswegen bleibt es bei dem gefassten Beschluss.
Der Antrag auf Durchführung einer zweiten Lesung ist nicht angenommen.
Möchte Herr Professor Eckel dazu noch eine Erklärung
abgeben? – Bitte schön. |