TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nur gemeldet, um kurz zu beschreiben, auf welche Art und Weise es den Krankenkassen honoriert wird, wenn sie dieses Ausfüllen der Dokumentationsbögen in den Disease-Management-Programmen übernehmen. Ich stütze mich dabei auf einen Vortrag, den Herr Professor Wille am 6. Mai beim Landesverbandstag Ost der Betriebskrankenkassen gehalten hat. Dort hat er unter anderem mit Bezug auf die Disease-Management-Programme die Verhältnisse für die Krankenkassen dargestellt, die durch das Akkumulieren der Daten und das Einhalten aller Regeln in den Disease-Management-Programmen entstehen. Die Risikostrukturausgleichsverordnung regelt das ja.

Ich will Ihnen ein einziges Beispiel nennen, damit man die Triebkraft, die dahinter steckt, diese Bürokratie so zu wollen, begreift. Wenn eine 40-jährige Frau bei einer Krankenkasse als Behandlungsfall aufschlägt, kein Mammakarzinom hat, dann fließen aus dem Risikostrukturausgleich aufgrund von Alter und Geschlecht typischerweise 1 300 Euro an die Krankenkasse zurück.

Wenn eine Frau im Alter von 40 Jahren ein Mammakarzinom hat, das im Disease-Management-Programm versorgt wird, dann fließt für diese Frau eine Summe von 9 900 Euro über den Risikostrukturausgleich an die Krankenkasse zurück.

Wenn dieselbe Frau nicht in das Disease-Management-Programm eingegliedert wird, aber wegen ihres Mammakarzinoms trotzdem behandelt und versorgt werden muss, fließt aus dem Risikostrukturausgleich für diese Patientin dieselbe Summe, als wäre sie nicht mit einer Karzinomerkrankung befrachtet, nämlich 1 300 Euro. Die Differenz, ob die Dokumentation nun über das Disease-Management-Programm erfolgt oder nicht, bedeutet für die Krankenkasse über den Risikostrukturausgleich einen Refinanzierungsunterschied von 8 600 Euro, nämlich die Differenz zwischen 1 300 Euro und 9 900 Euro.

Das erklärt Ihnen das Interesse der Krankenkassen an dieser Dokumentation.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Sehr schön. Dieses Wissen muss Allgemeingut werden. Bei anderen Krankheiten, die nicht so klar abgrenzbar sind wie die Diagnose eines Karzinoms, entsteht die Versuchung, Personen in das Programm zu bekommen, die für ein solches Programm vielleicht nur grenzwertig geeignet sind.
Aber das ist ein anderes Thema. Wir sprechen ja derzeit über die Bürokratisierung.

Der nächste Redner ist Herr von Zastrow aus Niedersachsen. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.