Dr. Stüwe,
Hessen:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer von uns kennt die Prüfaufträge
der Krankenkassen? Was ist für sie Veranlassung, einen Prüfauftrag
an den MDK herauszugeben? Wir in Hessen haben das zu ergründen versucht.
Von dem AOK-Vertreter dort wurde kein Zipfelchen der Bettdecke hochgehoben.
Schauen Sie sich das AiP-Verfahren
und die Stichprobenprüfung in den deutschen Krankenhäusern nach §
17 KHG an. Dort wird festgelegt: Wenn an einem bestimmten Tag die
Notwendigkeit der stationären Behandlung nach Meinung des MDK nicht
mehr gegeben war, sind alle nachfolgenden Tage auch nicht mehr notwendig.
Wer von uns kennt denn Patienten, die linear gesund werden? In aller
Regel geht die Entwicklung wellenförmig auf und ab, nicht kontinuierlich
in einer geraden Linie.
Wer übernimmt die Haftung, wenn unsere jungen Kollegen
in den Ambulanzen die Patienten nach Hause schicken, weil sie angeblich
den AiP-Kriterien nicht genügen? Wir stehen vor völlig ungelösten
Problemen. Dieses Prüfverfahren kostet Unsummen. Da kann ich Frau
Gitter nur voll und ganz zustimmen. Diese Unsummen stehen uns für
die Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung. Warum schaffen wir
es nicht, uns einig zu zeigen und diese Dinge zu bestreiken?
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau Kollegin Stüwe. – Jetzt
bitte Herr Jonitz vom Vorstand der Bundesärztekammer. |