TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Stüwe, Hessen:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer von uns kennt die Prüfaufträge der Krankenkassen? Was ist für sie Veranlassung, einen Prüfauftrag an den MDK herauszugeben? Wir in Hessen haben das zu ergründen versucht. Von dem AOK-Vertreter dort wurde kein Zipfelchen der Bettdecke hochgehoben.

Schauen Sie sich das AiP-Verfahren und die Stichprobenprüfung in den deutschen Krankenhäusern nach § 17 KHG an. Dort wird festgelegt: Wenn an einem bestimmten Tag die Notwendigkeit der stationären Behandlung nach Meinung des MDK nicht mehr gegeben war, sind alle nachfolgenden Tage auch nicht mehr notwendig. Wer von uns kennt denn Patienten, die linear gesund werden? In aller Regel geht die Entwicklung wellenförmig auf und ab, nicht kontinuierlich in einer geraden Linie.

Wer übernimmt die Haftung, wenn unsere jungen Kollegen in den Ambulanzen die Patienten nach Hause schicken, weil sie angeblich den AiP-Kriterien nicht genügen? Wir stehen vor völlig ungelösten Problemen. Dieses Prüfverfahren kostet Unsummen. Da kann ich Frau Gitter nur voll und ganz zustimmen. Diese Unsummen stehen uns für die Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung. Warum schaffen wir es nicht, uns einig zu zeigen und diese Dinge zu bestreiken?

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Frau Kollegin Stüwe. – Jetzt bitte Herr Jonitz vom Vorstand der Bundesärztekammer.
© 2004, Bundesärztekammer.