Dr. Schwarzkopf-Steinhauser,
Bayern:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche
zum Antrag 67. Die Situation ist ein bisschen schwierig, weil man
zwischen den einzelnen Themenbereichen hin- und herspringt.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass ich hier ein schwieriges Thema anspreche,
aber ich denke, der Deutsche Ärztetag sollte Kenntnis nehmen von der
wachsenden Gruppe jener Patienten ohne Aufenthaltsstatus, die einen
Zugang zur medizinischen Versorgung benötigen. Herr Montgomery hat
darauf hingewiesen, dass die Forderungen etwas schwierig sind, insbesondere
im Hinblick auf die anonyme Geburt. Unter einer anonymen Geburt versteht
man normalerweise die Tatsache, dass eine Frau ins Krankenhaus geht,
dort ihr Kind bekommt und ohne das Kind wieder nach Hause geht.
Das ist hier aber nicht gemeint. Es geht vielmehr
darum, dass die Identität nicht bekannt gegeben werden muss, damit
die Tatsache, dass kein Aufenthaltsstatus besteht, nicht zum Problem
wird und zusätzliche Schwierigkeiten hervorruft. Ich kenne mich in
der Szene in München aus. Es kommt zu unmöglichen Situationen, beispielsweise
zu der Situation, dass zu Hause im Hinterzimmer Geburten unter schlechtesten
Bedingungen erfolgen.
Mir ist klar, dass der Deutsche Ärztetag Schwierigkeiten
hat, den Antrag positiv zu verabschieden und sich die Forderungen
zu Eigen zu machen und sie nach außen zu tragen. Ich schließe mich
dem Vorschlag von Herrn Montgomery an, den Antrag an den Vorstand
zu überweisen. Es gibt ja eine bundesweite Arbeitsgruppe, die sich
mit Menschenrechtsfragen beschäftigt. Ich denke, in dieser Arbeitsgruppe
kann man sich mit dem Problem beschäftigen und unter Abwägung aller
Probleme einen Antrag für den nächsten Deutschen Ärztetag formulieren,
der dann auch verabschiedet werden kann.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Wir registrieren also, dass Sie damit einverstanden sind,
dass der Antrag an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen wird.
Es gibt ja eine Institution, in der alle Menschenrechtsbeauftragten
der Landesärztekammern Mitglied sind. Beispielsweise diese Arbeitsgemeinschaft
wäre geeignet, dieses Problem zu beraten.
Als nächster Redner bitte Herr Peters aus Rheinland-Pfalz. |