Prof.
Dr. habil. Schulze,
Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Ausführungen
von Herrn von Jagow gehört und wissen sehr
gut, dass damit eigentlich dokumentiert und sehr kreativ dargestellt
ist, dass die Ärzteschaft ihre Hausaufgaben gemacht hat. Wir haben
gestern die Fortschritte in der Fortbildung und in der Weiterbildung
gesehen. Wir sehen hinsichtlich der Ausbildung den guten Weg, auf
dem wir uns befinden. Wir werden mit dem entsprechenden Ausschuss
der Bundesärztekammer, mit dem MFT, mit Studentinnen und Studenten
und mit dem Amt für Prüfungsfragen diese Prozesse konstruktiv begleiten
und auch immer wieder Anstöße geben.
Ich kann Ihnen wärmstens empfehlen, diesen Leitantrag
im Prinzip anzunehmen. Die Gelder sind bereitgestellt; das hat die
Ministerin bestätigt. Dieses Jahr stehen 80 Millionen Euro zur Verfügung,
im nächsten über 300 Millionen Euro, um die Aufstockung der AiPs
zum Facharztstatus zu realisieren. Es kommt jetzt darauf an, dass
die Chefärzte in den Einrichtungen und auch die Kollegen, die AiPs
beschäftigen, dieses Geld in den Verhandlungen abfordern. In Sachsen
funktioniert das ausgezeichnet. Die Kassen haben sich direkt mit den
Einrichtungen in Verbindung gesetzt und gefragt: Wie viele AiPs
sind bei Ihnen? Wie viel Mittel sind zur Aufstockung erforderlich?
Die vorliegenden Anträge sind im Grunde genommen
wichtige Ergänzungen des Leitantrags. Antrag 30 ist ein Appell, dass
die Mehrbelastung, die mit der Novellierung der Studienordnung verbunden
ist, materiell untersetzt werden muss. Es konterkariert die Bemühungen
um eine Novellierung, wenn die personellen Ressourcen durch Reduzierung
der Landeszuführungen verknappt werden. Hier müssen die in den Ländern
Verantwortlichen entsprechend tätig werden. Dazu hat sich eine ganz
intensive Diskussion ergeben, die vom Bundesministerium von Frau Bulmahn
zum Begriff „Spitzenuniversitäten der Zukunft“ initiiert worden ist.
Es wird eine starke Differenzierung im Forschungsprofil und sicherlich
auch im Lehrprofil einsetzen.
Den Anregungen, die im Antrag 34 enthalten sind,
kann ich voll zustimmen. Wir müssen sie realisieren. Der Antrag 34
(neu) ist mit den Kommentaren von Herrn Montgomery unbedingt zu berücksichtigen.
Ich möchte abschließend sagen: Wir werden diesen
Prozess auch der Übergangsbestimmungen für Studenten, die „alt“ studiert
haben und jetzt „neu“ studieren, in einer Gruppierung des MFT, des
Marburger Bundes und des entsprechenden Ausschusses der Bundesärztekammer
ganz intensiv befördern. Ich bin nicht bange, dass bis zur Bundesratsentscheidung,
die noch aussteht, etwa Defizite auftreten werden.
Ich bedanke mich.
(Beifall) |