Dr. Goesmann,
Niedersachsen:
Herr Referent! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche
zu Ihnen zum Antrag 3. Herr Professor von Jagow
ist so freundlich, heute bei uns zu sein. Er war bereits im Dezember
Gast der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin, als es darum ging,
das Thema der besseren Verankerung der Allgemeinmedizin an den Medizinischen
Fakultäten zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem
aufzuzeigen. Sie wissen: Die Allgemeinmedizin war schon immer an den
Hochschulen vertreten, aber nicht adäquat der Bedeutung, die dieses
Fach für die Basisversorgung der Bevölkerung draußen sicherlich hat.
Wir haben an nur wenigen Fakultäten einen C-4- oder einen C-3-Lehrstuhl.
An vielen Fakultäten gibt es „nur“ einen Kreis von Lehrbeauftragten
mit Lehrpraxen. Die Forderung, die sich aus unserer gemeinsamen Arbeit
in der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin ergeben hat, war eben,
gemeinsam vom Fakultätentag und der Bundesärztekammer
aus dafür zu sorgen, dass die Allgemeinmedizin in den Fakultäten besser
verankert wird. Deshalb haben wir Ihnen diesen Antrag vorgelegt.
Herr Professor von Jagow
hat mir eben berichtet, dass Sie inzwischen beim Deutschen Medizinischen
Fakultätentag zwei Arbeitsgruppen eingerichtet haben, um diesem
Ziel näher zu kommen. Wir haben bei der Bundesärztekammer ebenfalls
eine AG installiert, um zu sehen, wie wir befördern können, dass die
Allgemeinmedizin installiert wird, die durch die Zusammenführung mit
der Allgemeinen und Inneren Medizin einen noch größeren Stellenwert
in unserer Ausbildung erfahren hat.
Eine Bemerkung am Rande: Wir müssen berücksichtigen,
dass Ausbildungsordnung und Weiterbildungsordnung zwei verschiedene
Dinge sind. Deshalb findet sich in der AO natürlich der Begriff Allgemeinmedizin
und nicht jener Begriff, den wir in der Weiterbildungsordnung verwenden.
Mir wäre es langfristig gesehen lieber, von einer
hausärztlichen Ausbildung an den Fakultäten zu sprechen. Aber das
kommt später.
Einzigartig ist bei der Allgemeinmedizin der große
Kreis von Lehrbeauftragten und Lehrpraxen. Das ist für mich persönlich,
die ich einen Lehrauftrag für Allgemeinmedizin und eine Lehrpraxis
biete, ein nicht zu unterschätzender Beitrag, den Ärztinnen und Ärzte
– es sind pro Fakultät etwa 100 niedergelassene Kolleginnen und Kollegen
– mit langjähriger Berufserfahrung im Range beispielsweise eines Oberarztes
freiwillig und fast unbezahlt leisten, um die Studenten in der Basismedizin
zu unterrichten.
(Beifall)
Mein Appell war, denjenigen
Wertschätzung entgegenzubringen, die Lehrpraxen anbieten, indem darauf
gedrungen wird, dass in Zukunft eine gute Bezahlung derjenigen erfolgt,
die sich aus der Praxis heraus für den Unterricht für Studenten zur
Verfügung stellen. Das ist sicherlich bereits angedacht, sollte aber
noch einmal ausdrücklich betont werden.
Die anderen Fächer sollten sich sehr gut überlegen,
ob sie nicht auch die ambulante Medizin mit Inhabern von Praxen anderer
Fächer in die studentische Lehre einbeziehen, weil das ein Gewinn
für den Unterricht ist. Auch die Patienten gewinnen, wenn sie Studenten
in der Praxis kennen lernen und ihnen beibringen können, was ein Student
über die Patientenversorgung wissen muss.
(Beifall)
Mein Appell geht dahin, den Antrag 3 zu verabschieden
und dafür zu sorgen, dass eine entsprechende finanzielle Absicherung
im Hinblick auf eine bessere Verankerung der Allgemeinmedizin an den
Hochschulen stattfindet, auch eine finanzielle Absicherung der Praxisinhaber,
die sich zur Verfügung stellen, um zu lehren.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau Goesmann. – Jetzt gibt es eine Wortmeldung von Herrn Kollegen
Peters, die wir, weil sie unter Tagesordnungspunkt IV im Orkus verschwunden ist, hier neu aufrufen. Es soll eine Frage
an Herrn Dr. Koch gestellt werden. Herr Dr. Koch weiß schon Bescheid,
was auf ihn zukommt. Bitte schön, Herr Peters. |