TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Eyrich, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Antrag VI-82 sprechen. Ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin Hausarzt aus München-Schwabing, seit zwölf Jahren in einer – das darf ich mit Stolz sagen – für Münchener Verhältnisse doch recht großen Praxis niedergelassen. Ich bin ein Auslaufmodell. Ich finde zwar nicht, dass ich wie ein Auslaufmodell ausschaue, aber ich bin ein solches, denn ich gehöre zu den rund 1 000 Praktischen Ärzten in Bayern und zu den bundesweit rund 9 000 Praktischen Ärzten. Ich halte es für nicht gerechtfertigt, dass nach der neuen Weiterbildungsordnung eine Facharztanerkennung obligatorische Voraussetzung für eine Zusatzweiterbildung ist. Es gibt durchaus Zusatzweiterbildungen – Beispiel Akupunktur, Naturheilkunde, Homöopathie usw. –, bei denen eine 24‑mona­tige Weiterbildung in patientenbezogenen Fächern ausreichen würde. Somit wäre es auch für Praktische Ärzte und Ärztinnen möglich, Zusatzweiterbildungen zu erlangen.

Im Übrigen bitte ich diejenigen Landesärztekammern – es sind immerhin noch zehn –, in denen die Weiterbildungsordnung bisher noch nicht umgesetzt worden ist, bezüglich der Übergangsregelungen die 9 000 Praktischen Ärzte und Ärztinnen entsprechend ihrer Qualifikation zu berücksichtigen.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kollege Eyrich. – Als nächster Redner bitte Herr Weigeldt aus Bremen.
© 2004, Bundesärztekammer.