Zimmer,
Nordrhein:
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit noch einmal auf
den Antrag 82 lenken. In ihm geht es zum einen um den vorhin angesprochenen
Problemkreis der Praktischen Ärzte, zum anderen aber auch um jenen Anteil der
Kolleginnen und Kollegen, die in der Klinik vor Abschluss der
Facharztfertigkeit eine Zusatzweiterbildung erworben haben. Sie haben gestern
beschlossen, dass das zumindest für zwei Bereiche bereits jetzt gelten soll.
Ich weise nur darauf hin, dass nach meinem Verständnis – im letzten Jahr haben
wir über die Palliativmedizin gesprochen – dies mindestens so wertvoll sein
kann. Es ist nicht einzusehen, dass eine Kollegin, die drei Jahre Innere
Medizin im Bereich der Onkologie absolviert, nicht auch die Chance haben soll,
die Palliativmedizin, die nur ein Jahr an einer Einrichtung und einen Kurs von
40 Stunden erfordert, zu erwerben.
Wir sollten den
Landesärztekammern zumindest die Möglichkeit geben, in ihrem Versorgungsbereich
entsprechende Möglichkeiten zu schaffen, um denjenigen, die auf der Ebene der
Praktischen Ärzte 30 Jahre lang Sterbebegleitung und Palliativmedizin
praktiziert haben, auch für die letzten Jahre ihrer beruflichen Tätigkeit
entsprechende Chancen einzuräumen. Das ist für andere Bereiche sicherlich
genauso wichtig. Ob das unbedingt in der Homöopathie der Fall sein muss, ist
eine andere Frage. Es gibt versorgungsrelevante Inhalte, die wir brauchen und
von denen wir auch sicher sind, dass wir sie in der Fläche auch nur noch
dadurch sicherstellen können, dass diejenigen, die nicht mehr diesen neuen
Titel erwerben wollen, die aber die fachliche Fertigkeit für einzelne Bereiche
in ihrem Versorgungsumfeld besitzen, tätig sein können. Ich hoffe, dass Sie uns
hinsichtlich des Antrags 82 unterstützen.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr.
h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön, Herr Zimmer. – Der nächste Redner
ist Herr Kollege Michaelis aus Thüringen. |