TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Clever, Baden-Württemberg:

Sehr geehrter Herr Professor Hoppe! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht gegen den Antrag sprechen, sondern darauf hinweisen, dass dieser Antrag des Vorstandes so grundlegend, wie er hier formuliert ist, bei der Aufforderung an die politischen Gremien, das Mutterschutzgesetz und die Mutterschutzrichtlinienverordnung zu novellieren, die Gefahr in sich birgt, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden könnte.

(Beifall)

Zum einen habe ich nicht das große Vertrauen in das Bundesministerium, dass es eine Verbesserung herbeiführt, wenn wir die Aufforderung zu einer Novellierung aussprechen. Ich könnte mir vorstellen, dass dann das Mutterschaftsgeld gekürzt wird. Ich wohne in der Nähe der Schweizer Grenze. In der Schweiz gibt es fast keine entsprechenden Regelungen. Wenn man sich anschaut, wie alles europäisch nivelliert wird, besteht die Gefahr, dass aus einem sehr positiven Gesetz, das wir noch haben, das man bislang vielleicht auch aus politischen Gründen nicht angetastet hat, durch die Novellierung sehr vieles entfernt wird, was wir nicht wollen.

Die Stoßrichtung des Vorstandsantrags ist sicher richtig. Ich sehe auch in meiner Praxis, dass Ärztinnen, die schwanger sind und ihre Weiterbildung fortsetzen wollen, dies nur sehr mühsam – wenn überhaupt – in diesen Zeiten absolvieren können. Ich bin sehr dafür, das großzügig zu handhaben, beispielsweise auch hinsichtlich der Wochenenddienste.

Ich schlage vor, in der sechsten Zeile das Wort „grundlegenden“ zu streichen. Ich wäre auch mit einer Vorstandsüberweisung einverstanden.

Danke sehr.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Das war eine Gegenrede.
© 2004, Bundesärztekammer.