TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Bühren, Vorstand der Bundesärztekammer:

Ich denke, wir brauchen keine Vorstandsüberweisung. Wir sind damit einverstanden, dass dieses Wort gestrichen wird. Es geht überhaupt nicht darum, den Mutterschutz nicht zu erhalten. Das Gesetz ist wirklich eine großartige soziale Errungenschaft; dort soll nichts reduziert werden. Es geht lediglich um die Richtlinienverordnung, in der geregelt wird, welches beispielsweise die technischen Voraussetzungen sind. Diese Verordnung ist komplett veraltet. Das ist ein Riesenstolperstein, und zwar schon bei der Einstellung und auch bei der Weiterbildung, weil Ärztinnen ihre Weiterbildung oft nicht ordnungsgemäß fortsetzen können.

Diese Verordnung ist paradoxerweise allerdings auch ein Stolperstein für das ungeborene Kind, denn viele Ärztinnen teilen ihre Schwangerschaft nicht mit. Damit ist wirklich eine Gefährdung des ungeborenen Kindes gegeben.

Diese Verordnung ist zusätzlich ein Stolperstein für die niedergelassene Praxis, denn auch für die Arzthelferinnen gelten die völlig veralteten Bestimmungen. Es geht darum, dass eine individuelle Überprüfung erfolgt.

Wir haben uns in den entsprechenden Gremien der Bundesärztekammer zusammen mit Frau Dr. Schoeller von der Geschäftsführung mit diesen Fragen beschäftigt. Wir haben Frau Dr. Struck vom Ministerium eingeladen und mit ihr besprochen, wie am besten eine Lösung herbeigeführt werden kann. Verbesserungen sind am wirkungsvollsten mit einer Bund-Länder-Kommission zu erarbeiten. Deshalb haben wir diese Forderung erhoben. Ich bitte Sie darum, das zu befürworten.

(Beifall)

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