Dr. Bühren,
Vorstand der Bundesärztekammer:
Ich denke, wir brauchen keine Vorstandsüberweisung. Wir sind damit
einverstanden, dass dieses Wort gestrichen wird. Es geht überhaupt
nicht darum, den Mutterschutz nicht zu erhalten. Das Gesetz ist wirklich
eine großartige soziale Errungenschaft; dort soll nichts reduziert
werden. Es geht lediglich um die Richtlinienverordnung, in der geregelt
wird, welches beispielsweise die technischen Voraussetzungen sind.
Diese Verordnung ist komplett veraltet. Das ist ein Riesenstolperstein,
und zwar schon bei der Einstellung und auch bei der Weiterbildung,
weil Ärztinnen ihre Weiterbildung oft nicht ordnungsgemäß fortsetzen
können.
Diese Verordnung ist paradoxerweise allerdings
auch ein Stolperstein für das ungeborene Kind, denn viele Ärztinnen
teilen ihre Schwangerschaft nicht mit. Damit ist wirklich eine Gefährdung
des ungeborenen Kindes gegeben.
Diese Verordnung ist zusätzlich ein Stolperstein
für die niedergelassene Praxis, denn auch für die Arzthelferinnen
gelten die völlig veralteten Bestimmungen. Es geht darum, dass eine
individuelle Überprüfung erfolgt.
Wir haben uns in den entsprechenden Gremien der
Bundesärztekammer zusammen mit Frau Dr. Schoeller
von der Geschäftsführung mit diesen Fragen beschäftigt. Wir haben
Frau Dr. Struck vom Ministerium eingeladen und mit ihr besprochen,
wie am besten eine Lösung herbeigeführt werden kann. Verbesserungen
sind am wirkungsvollsten mit einer Bund-Länder-Kommission zu erarbeiten. Deshalb haben wir
diese Forderung erhoben. Ich bitte Sie darum, das zu befürworten.
(Beifall) |