TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Vielen Dank für diesen Hinweis. Es ist immer gut, wenn jemand so etwas merkt, damit man nicht hinterher bei Pressekonferenzen begründen muss, warum man gleichzeitig dafür und dagegen ist.

Möchte jemand gegen den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Fabian sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer ist für eine zweite Lesung zum Antrag 58? – Wer ist dagegen? – Es ist ganz klar eine Mehrheit für die zweite Lesung zustande gekommen.

Ich rufe also noch einmal den Antrag VI-58 auf. Der Antragstext lautet:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Krankenhäuser in die Verpflichtung zur Ausbildung im Sinne der ärztlichen Weiterbildung mit einzubeziehen. Krankenhäuser, die keine Weiterbildung von Assistenzärzten durchführen, müssen eine Ausbildungsabgabe analog zu den Handwerks- und Industriebetrieben abführen.

Damit wir nicht in Verknotungen mit uns selber kommen, hat Herr Fabian vorgeschlagen, den zweiten Satz zu streichen. Habe ich das so richtig verstanden?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Das war eine Gegenrede von Herrn Fabian. Jetzt ist noch eine Rede dafür zulässig. Herr Thierse hat das Wort. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.