Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Vielen Dank für diesen Hinweis. Es ist immer gut, wenn
jemand so etwas merkt, damit man nicht hinterher bei Pressekonferenzen
begründen muss, warum man gleichzeitig dafür und dagegen ist.
Möchte jemand gegen den Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Fabian sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer ist für eine
zweite Lesung zum Antrag 58? – Wer ist dagegen? – Es ist ganz klar
eine Mehrheit für die zweite Lesung zustande gekommen.
Ich rufe also noch einmal den Antrag VI-58 auf. Der Antragstext lautet:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Krankenhäuser
in die Verpflichtung zur Ausbildung im Sinne der ärztlichen Weiterbildung
mit einzubeziehen. Krankenhäuser, die keine Weiterbildung von Assistenzärzten
durchführen, müssen eine Ausbildungsabgabe analog zu den Handwerks-
und Industriebetrieben abführen.
Damit wir nicht in Verknotungen mit uns selber
kommen, hat Herr Fabian vorgeschlagen, den zweiten Satz zu streichen.
Habe ich das so richtig verstanden?
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
Das war eine Gegenrede von Herrn Fabian. Jetzt
ist noch eine Rede dafür zulässig. Herr Thierse hat das Wort. Bitte
schön. |