Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. – Wir kommen jetzt im Rahmen der zweiten Lesung zum
Antrag 58 zur Abstimmung. Es gibt den Antrag auf
Vorstandsüberweisung. Wer möchte dieser Überweisung zustimmen? – Wer
ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir werden
den Redebeitrag von Herrn Thierse, der ja im Protokoll festgehalten
wird, bei der weiteren Befassung im Vorstand mit berücksichtigen.
Noch einmal schönen Dank an Herrn Fabian, dafür,
dass er so gut aufgepasst hat.
Jetzt kommen wir zum Komplex „Transfusionsgesetz/Transplantationsgesetz“.
Dazu liegen die Anträge 60 und 69 vor. Wir kommen zunächst zum Antrag
VI-60, der folgendermaßen
lautet:
Im Bewusstsein der großen ärztlichen Verantwortung
für den sorgfältigen und sicheren Umgang mit Blut und Blutprodukten
fordert der 107. Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer auf, in den
im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegebenen Richtlinien
zur Hämotherapie
–
die bisher geltenden Regelungen zur Anwendung von Plasmaderivaten
(auch Immunglobuline und Impfstoffe zur
passiven Immunisierung) zu überarbeiten
–
eine patientenbezogen sichere und die gegebene Qualifizierung von
Fach- und Hausärzten berücksichtigende Überarbeitung festzuschreiben.
Das geschieht eigentlich laufend. Herr Professor
Teicher hat es bisher gemacht, er hat es jetzt weitergegeben.
Es ist trotzdem wichtig, dass das zur Kenntnis genommen wird. Das
finde ich sehr gut.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte
jemand gegen den Antrag als solchen reden? – Das ist nicht der Fall.
Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen?
– Der Antrag ist an den Vorstand
überwiesen.
Damit kommen wir zum Antrag VI-69, der folgenden Wortlaut hat:
Durch eine Änderung des Transplantationsgesetzes
sollten postmortale Organspenden grundsätzlich zugelassen werden,
sofern nicht ein schriftlicher Widerspruch des möglichen Organspenders
vorliegt (sog. Widerspruchsregelung).
Das ist ein Wunsch nach Gesetzesänderung, den sicher
viele unterstützen. Möchte jemand gegen den Antrag als solchen sprechen?
– Bitte, Frau Ebert-Englert aus Niedersachsen.
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