TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Ebert-Englert, Niedersachsen:

Ich finde das problematisch. Es ist ja bereits erwähnt worden, dass man in den Niederlanden einen Ausweis haben muss, damit man im Pflegeheim nicht den Sterberegelungen unterworfen ist. Auch wenn ein Organmangel existiert, sollte man eher an dessen Beseitigung ansetzen und nicht darauf abzielen, dass jeder ein solches Schreiben mit sich führen muss. Ich würde den Antrag ablehnen.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Frau Wollersheim, macht mich gerade darauf aufmerksam, dass das verfassungsrechtlich nicht ganz unproblematisch ist. –Möchte Frau Huber den Antrag verteidigen? – Bitte schön, Frau Huber.
© 2004, Bundesärztekammer.