TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Huber, Nordrhein:

Ich sehe das Ganze auch als problematisch an. Ich bin in der Leitung der Hornhautbank Aachen tätig. Wir dürfen jeden Morgen bei Angehörigen anrufen, um zu fragen, ob wir die Hornhäute der Verstorbenen entnehmen dürfen. Es ist sehr schwierig, die Angehörigen in dem Moment, da sie um den Verstorbenen trauern, mit solchen Dingen zu belasten.

Im Moment ist es so, dass diese schwierige Entscheidung auf den Schultern der Angehörigen liegt. Sie müssen sich überlegen, wie der Wunsch des Verstorbenen wohl aussähe. Ich finde es besser, wenn sich jeder zu Lebzeiten Gedanken darüber macht, was er gern möchte. Heutzutage sollte jeder einen Organspenderausweis bei sich haben und entscheiden, ob und welche Organe er spenden möchte.

In Österreich gibt es ein zentrales Register, in dem sich jeder registrieren lassen kann, der dagegen ist. Mit der heutigen Technik ist es gut möglich, dass das schnell und problemlos abgefragt werden kann.

Ich bin dafür, dass dieser Antrag angenommen wird, damit erstens mehr Organe gespendet werden und damit zweitens die Last dieser Entscheidung von den Schultern der Angehörigen genommen wird. Jeder sollte sich zu Lebzeiten mit dieser Frage befassen.

(Beifall)

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