TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Schwarzkopf-Steinhauser. Es hat einer dafür, einer dagegen gesprochen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung! – Weiterer Zuruf: Nichtbefassung!)

– Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung und den Antrag auf Nichtbefassung. Der weiter gehende Antrag ist der auf Nichtbefassung. Deshalb stimmen wir über ihn zuerst ab. Wer möchte sich mit diesem Antrag abstimmungsmäßig nicht befassen? – Wer ist dafür, dass wir uns abstimmungsmäßig mit diesem Antrag befassen? – Das zählen wir bitte, das kann ich so nicht entscheiden. Ich frage also noch einmal: Wer möchte die Nichtbefassung im Sinne einer Abstimmung befürworten? – Wer möchte sich mit dem Antrag abstimmungsmäßig befassen? – 98 möchten sich mit dem Antrag nicht befassen, 70 möchten sich mit dem Antrag befassen. Damit ist die Nichtbefassung beschlossen.

Wir kommen zum Antrag VI-56. Es geht um den Rückgang der Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen seit dem 1. Januar 2004.

(Zuruf)

– Wir stimmen zuerst über diesen Antrag ab. Gibt es zum Antrag 56 eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag 56 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir gehen diesen Komplex jetzt erst noch durch, die Bitte um eine zweite Lesung behandeln wir anschließend.

Ich rufe Antrag VI-25 auf. Es geht um eine geringere finanzielle Belastung in der Schwangerschaft. Gibt es hier eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag 25 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Antrag VI-27, der sich auf die Vertreterversammlungen der Krankenkassen bezieht. Herr Dr. Schwarzkopf-Steinhauser hat diesen Antrag gestellt, der folgendermaßen lautet:

Der 107. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die Beteiligung der Arbeitgeber an der Vertreterversammlung der Krankenkassen dahin gehend zu ändern, dass die Arbeitgeberseite nur noch einen Anteil der Sitze von 40 Prozent und die Versicherten von 60 Prozent haben.

Das ist etwas schwierig, weil es beim VdAK, glaube ich, überhaupt keine Beteiligung der Arbeitgeber gibt.

(Zuruf: Nichtbefassung!)

– Es ist der Antrag auf Nichtbefassung gestellt. Das ist ja auch nicht ein ganz klassisches ärztliches Thema. Wer möchte sich mit dem Antrag nicht befas­sen? – Wer möchte sich gern mit diesem Antrag befassen? – Einige. Wer enthält sich? – Damit ist die Nichtbefassung beschlossen.

Wir kommen zum Antrag VI-68 von Herrn Dr. Gudat:

Der Deutsche Ärztetag appelliert an den Gesetzgeber, Zuzahlungen und Eigenbeteiligung so zu regeln, dass der Zugang zur medizinischen Versorgung für sozial Schwache erhalten bleibt.

Das korrespondiert mit dem Antrag, den wir unter Tagesordnungspunkt I verabschiedet haben. Wer möchte gegen den Antrag sprechen? – Niemand. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Herr Ottmann hat sich zu Wort gemeldet. Er wünscht eine zweite Lesung zum Antrag VI-69. Bitte schön, Herr Ottmann.

© 2004, Bundesärztekammer.