Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön, Herr Schwarzkopf-Steinhauser. Es hat einer dafür, einer dagegen
gesprochen.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung! – Weiterer Zuruf: Nichtbefassung!)
– Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung und
den Antrag auf Nichtbefassung. Der weiter gehende Antrag ist der auf
Nichtbefassung. Deshalb stimmen wir über ihn zuerst ab. Wer möchte
sich mit diesem Antrag abstimmungsmäßig
nicht befassen? – Wer ist dafür, dass wir uns abstimmungsmäßig
mit diesem Antrag befassen? – Das zählen wir bitte, das kann ich so
nicht entscheiden. Ich frage also noch einmal: Wer möchte die Nichtbefassung
im Sinne einer Abstimmung befürworten? – Wer möchte sich mit dem Antrag
abstimmungsmäßig befassen? – 98 möchten
sich mit dem Antrag nicht befassen, 70 möchten sich mit dem Antrag
befassen. Damit ist die Nichtbefassung
beschlossen.
Wir kommen zum Antrag VI-56.
Es geht um den Rückgang der Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen
bei Frauen seit dem 1. Januar 2004.
(Zuruf)
– Wir stimmen zuerst über diesen Antrag ab. Gibt
es zum Antrag 56 eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte
dem Antrag 56 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit.
Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.
Wir gehen diesen Komplex jetzt erst noch durch,
die Bitte um eine zweite Lesung behandeln wir anschließend.
Ich rufe Antrag VI-25
auf. Es geht um eine geringere finanzielle Belastung in der Schwangerschaft.
Gibt es hier eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt
dem Antrag 25 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag
ist angenommen.
Wir kommen zum Antrag VI-27,
der sich auf die Vertreterversammlungen der Krankenkassen bezieht.
Herr Dr. Schwarzkopf-Steinhauser hat diesen Antrag gestellt, der folgendermaßen
lautet:
Der 107. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber
auf, die Beteiligung der Arbeitgeber an der Vertreterversammlung der
Krankenkassen dahin gehend zu ändern, dass die Arbeitgeberseite nur
noch einen Anteil der Sitze von 40 Prozent und die Versicherten von
60 Prozent haben.
Das ist etwas schwierig, weil es beim VdAK, glaube
ich, überhaupt keine Beteiligung der Arbeitgeber gibt.
(Zuruf:
Nichtbefassung!)
– Es ist der Antrag auf Nichtbefassung gestellt.
Das ist ja auch nicht ein ganz klassisches ärztliches Thema. Wer möchte
sich mit dem Antrag nicht befassen? – Wer möchte sich gern mit
diesem Antrag befassen? – Einige. Wer enthält sich? – Damit ist die
Nichtbefassung beschlossen.
Wir kommen zum Antrag VI-68
von Herrn Dr. Gudat:
Der Deutsche Ärztetag appelliert an den Gesetzgeber,
Zuzahlungen und Eigenbeteiligung so zu regeln, dass der Zugang zur
medizinischen Versorgung für sozial Schwache erhalten bleibt.
Das korrespondiert mit dem Antrag, den wir unter
Tagesordnungspunkt I verabschiedet haben. Wer möchte gegen den Antrag
sprechen? – Niemand. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält
sich? – Der Antrag ist angenommen.
Herr Ottmann hat sich zu Wort gemeldet. Er wünscht
eine zweite Lesung zum Antrag VI-69.
Bitte schön, Herr Ottmann. |