TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. – Es gibt von Herrn Fabian den Antrag auf Ich frage zunächst einmal: Wer möchte den Antrag 16 dem Vorstand in dem Sinne überweisen, dass der Vorstand die Meinung der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit präsentiert? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag VI-72. Es handelt sich um dasselbe Thema. Das müssten wir dann konsequenterweise auch an den Vorstand überweisen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine Gegenrede? – Keine Gegenrede. Wer stimmt für die Überweisung an den Vorstand? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag VI-49. Auch hier geht es um das Arzneimittelgesetz:

Das Gesundheitsministerium wird aufgefordert, im Arzneimittelgesetz eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die deutsche und ausländische Pharmafirmen, die Präparate in Deutschland anbieten, verpflichtet, die Einzelbestandteile der Präparate zur Abklärung allergischer Reaktionen an anfordernde Ärzte herauszugeben.

Das ist etwas anderes. Das bezieht sich nicht auf die konkrete Novelle, sondern es geht um die spätere Weiterentwicklung des Arzneimittelrechts. Insofern können wir diesen Antrag materiell behandeln.

Möchte jemand gegen den Antrag 49 sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag 49 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Wir kommen damit zum Antrag VI-99, der folgendermaßen lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer und die Ausschüsse und ständigen Einrichtungen der Bundesärztekammer auf, verstärkt zu einer Verbreitung der neuen Empfehlungen zur Hormontherapie in den Wechseljahren beizutragen …

Der Antrag 63, den wir anschließend behandeln, lässt den Schluss zu, dass der Antragsteller und diejenigen, die den Antrag unterstützt haben, mit der bisherigen Haltung der Bundesärztekammer bzw. der Arzneimittelkommission nicht einverstanden sind. Wegen des Themas müssten wir zunächst den Antrag 99 behandeln. Wenn das geschehen ist, stimmen wir über den Antrag 63 ab.

Wer möchte gegen den Antrag 99 sprechen? – Bitte schön, Herr Kollege Megerle aus Bayern.

© 2004, Bundesärztekammer.