Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. So ausführlich ist der Antrag von Frau Auerswald ja
auch gar nicht, was die Gestaltung des Ärztetages angeht, wie das
gerade dargestellt worden ist. Trotzdem war es eine interessante Bemerkung.
Wir stimmen über den Antrag 84 ab. Wer möchte dem
Antrag 84 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das zählen wir lieber aus.
(Widerspruch)
Das Zweite war mutmaßlich die Mehrheit. Ich frage
noch einmal: Wer möchte dem Antrag 84 zustimmen? – Wer ist gegen den
Antrag 84? – Legen Sie alle die Hand ins Feuer? Ich nicht! Wir zählen
aus. Es mag sein, dass es ein Unterschied von 20 Stimmen ist.
Ich frage erneut: Wer möchte den Antrag 84
befürworten? – Wer ist gegen den Antrag 84? – Jetzt ist es klar: 83
haben den Antrag befürwortet, 109 haben ihn abgelehnt. Damit ist die
Entscheidung gefallen: Der Antrag ist abgelehnt.
(Beifall)
Wir kommen jetzt zum Antrag VI-101:
Die Änderung des Transplantationsgesetzes soll
auf einem der nächsten Deutschen Ärztetage diskutiert werden.
Zusätzlich zu Frau Dr. Huber, Herrn Dr. Hülskamp
und Frau Dr. Groß ist Herr Dr. Ottmann aus Bayern als Antragsteller
mit aufzuführen.
Gibt es eine Gegenrede?
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Dann frage
ich: Wer möchte den Antrag 101 an den Vorstand überweisen? – Wer möchte
ihn nicht überweisen? – Dann ist über den Antrag inhaltlich abzustimmen.
Wer möchte dem Antrag 101 zustimmen? – Sehr viele. Wer ist dagegen?
– Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.
Es sind jetzt noch zehn Minuten bis zu dem Zeitpunkt,
an dem wir an den vergangenen Tagen unsere Mittagspause begonnen haben.
Ich könnte mir vorstellen, dass wir, wenn wir durchtagen,
einigermaßen zügig fertig sind und nicht um 14 Uhr noch einmal neu
beginnen müssen.
(Beifall)
– Ich nehme Ihren Beifall als Zustimmung, dass
wir keine Pause machen, sondern die Verhandlungen bis zur Beendigung
dieses Tagesordnungspunktes fortsetzen.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung! – Heiterkeit)
– Möchten Sie den ganzen Komplex „elektronische
Gesundheitskarte“ an den Vorstand überweisen? Wie soll ich das verstehen?
Der Vorstand wird sich gleich, wenn die Sitzung zu Ende ist, darüber
Gedanken machen.
Wir kommen also zum Komplex „elektronische Gesundheitskarte“.
Das betrifft die Anträge 65, 73, 93 und 95.
Wir behandeln zunächst den Antrag VI-65:
Die Bundesärztekammer wirkt darauf hin, dass bei
der elektronischen Patientenkarte auch ein elektronisches Feld für
die notwendigen Angaben im Zusammenhang mit Implantaten (z. B. Brustimplantaten,
Schrittmachern, Endoprothesen) vorgesehen
wird.
Gibt es dazu eine Gegenrede?
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Es gibt
keine Gegenrede. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag 65 an den Vorstand
überweisen? – Wer möchte den Antrag nicht überweisen, sondern inhaltlich
über ihn abstimmen? – Ich bitte um etwas mehr Beteiligung. Ich frage
noch einmal: Wer möchte die Vorstandsüberweisung befürworten? – Wer
möchte sie nicht befürworten? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält
sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
Nunmehr kommt der Antrag VI-73 von Herrn Dr. Bartsch aus Sachsen:
Die Ärzteschaft unterstützt die Einführung eines
Arztausweises und einer Gesundheitskarte und fordert eine angemessene
Berücksichtigung der Patienteninteressen und der geeigneten technischen
Funktionalität, damit derzeitige Barrieren der Anwendung der Telematik im Gesundheitswesen überwunden werden können.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es
eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer möchte
den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das
ist die Minderheit. Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag
an den Vorstand überwiesen.
Damit kommen wir zum Antrag VI-93 von Herrn Dr. Graudenz aus Westfalen-Lippe:
Die Bundesärztekammer wirkt darauf hin, dass eine
gewünschte Patientenverfügung auf der geplanten elektronischen Patientenkarte
platziert werden kann.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Auch hier ist Vorstandsüberweisung beantragt.
Möchte noch jemand gegen den Antrag sprechen? – Das ist nicht der
Fall. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist
dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist an
den Vorstand überwiesen.
Nunmehr kommen wir zum Antrag VI-95 von Frau Dr. Keller:
Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
muss die Wahrung des Arztgeheimnisses gewährleistet sein …
Wer möchte gegen den Antrag sprechen?
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Ich frage
zunächst: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer
ist dagegen? – Es müssen ein paar mehr mitstimmen,
dann wäre das etwas klarer.
Ich verlese noch einmal den Text des Antrags:
Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
muss die Wahrung des Arztgeheimnisses gewährleistet sein.
Es ist zu beachten, dass auch scheinbar perfekte
Sicherungssysteme zwar einen sehr guten, aber keinen absoluten Schutz
vor Missbrauch bieten können, insbesondere sobald Patientendaten auf
zentralen Rechnern gespeichert werden. Der Gesetzgeber hat dafür zu
sorgen, dass der Patient rechtliche Schritte einleiten kann, wenn
der Verdacht besteht, dass seine elektronisch gespeicherten Daten
zu nicht-medizinischen Zwecken eingesetzt werden, und dass jeder Patient
über diese Möglichkeit aufgeklärt wird.
Die Speicherung seiner persönlichen Daten und
der Umgang mit diesen Daten muss vom Patienten kontrollierbar und
für den Patienten freiwillig sein.
Es geht jetzt darum, ob wir den Antrag an den Vorstand
überweisen oder ob Sie selber darüber befinden wollen. Wer möchte
die Vorstandsüberweisung? – Wer möchte das nicht? – Ich meine, wir
müssen zählen. Ich frage also noch einmal: Wer möchte zu Antrag 95
die Vorstandsüberweisung? – Wer möchte nicht
überweisen? – Der Antrag ist mit 93 gegen 81 Stimmen an den Vorstand
überwiesen.
Ich rufe nun den Themenkomplex „Ärztemangel“ auf.
Dazu liegen die Anträge 29 und 35 vor.
Wir kommen zunächst zum Antrag VI-29 von Herrn Dr. Junker.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es
eine Gegenrede zu diesem Antrag? – Das ist nicht der Fall. Es ist
Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte die Vorstandsüberweisung
befürworten? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer enthält
sich? – Dann ist die Vorstandsüberweisung abgelehnt. Wir kommen inhaltlich
zur Abstimmung über den Antrag 29. Wer möchte dem Antrag zustimmen?
– Wer möchte dagegen stimmen? – Wer enthält sich? – Der Antrag
ist angenommen.
Wir kommen zum Antrag VI-35
von Herrn Dr. Lipp: Initiativen gegen den regionalen Ärztemangel.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Auch hier ist Vorstandsüberweisung beantragt.
Aber zunächst einmal die Frage: Wer möchte gegen den Antrag sprechen?
– Niemand. Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den Antrag
35 an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die
Mehrheit. Dann stimmen wir inhaltlich ab. Wer möchte dem Antrag 35
inhaltlich zustimmen? – Viele. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich?
– Der Antrag ist angenommen.
Nun kommen wir zur Thematik „Altersversorgung“.
Dazu liegen drei Anträge vor, nämlich die Anträge 87, 88 und 94.
Ich rufe zunächst den Antrag VI-87 auf:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Arbeitsgemeinschaft
berufsständischer Versorgungswerke (ABV) auf, offensiv die Bestrebungen
fortzusetzen und zu intensivieren, dass Beiträge durch den Bund auch
für kindererziehende Mitglieder ärztlicher Versorgungswerke übernommen
werden, wie dies für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
derzeit schon gilt.
Herr Schüller aus Nordrhein möchte dagegen sprechen.
Bitte schön. |