TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. So ausführlich ist der Antrag von Frau Auerswald ja auch gar nicht, was die Gestaltung des Ärztetages angeht, wie das gerade dargestellt worden ist. Trotzdem war es eine interessante Bemerkung.

Wir stimmen über den Antrag 84 ab. Wer möchte dem Antrag 84 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das zählen wir lieber aus.

(Widerspruch)

Das Zweite war mutmaßlich die Mehrheit. Ich frage noch einmal: Wer möchte dem Antrag 84 zustimmen? – Wer ist gegen den Antrag 84? – Legen Sie alle die Hand ins Feuer? Ich nicht! Wir zählen aus. Es mag sein, dass es ein Unterschied von 20 Stimmen ist.

Ich frage erneut: Wer möchte den Antrag 84 befürworten? – Wer ist gegen den Antrag 84? – Jetzt ist es klar: 83 haben den Antrag befürwortet, 109 haben ihn abgelehnt. Damit ist die Entscheidung gefallen: Der Antrag ist abgelehnt.

(Beifall)

Wir kommen jetzt zum Antrag VI-101:

Die Änderung des Transplantationsgesetzes soll auf einem der nächsten Deutschen Ärztetage diskutiert werden.

Zusätzlich zu Frau Dr. Huber, Herrn Dr. Hülskamp und Frau Dr. Groß ist Herr Dr. Ottmann aus Bayern als Antragsteller mit aufzuführen.

Gibt es eine Gegenrede?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag 101 an den Vorstand überweisen? – Wer möchte ihn nicht überweisen? – Dann ist über den Antrag inhaltlich abzustimmen. Wer möchte dem Antrag 101 zustimmen? – Sehr viele. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Es sind jetzt noch zehn Minuten bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir an den vergangenen Tagen unsere Mittagspause begonnen haben. Ich könnte mir vorstellen, dass wir, wenn wir durchtagen, einigermaßen zügig fertig sind und nicht um 14 Uhr noch einmal neu beginnen müssen.

(Beifall)

– Ich nehme Ihren Beifall als Zustimmung, dass wir keine Pause machen, sondern die Verhandlungen bis zur Beendigung dieses Tagesordnungspunktes fortsetzen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung! – Heiterkeit)

– Möchten Sie den ganzen Komplex „elektronische Gesundheitskarte“ an den Vorstand überweisen? Wie soll ich das verstehen? Der Vorstand wird sich gleich, wenn die Sitzung zu Ende ist, darüber Gedanken machen.

Wir kommen also zum Komplex „elektronische Gesundheitskarte“. Das betrifft die Anträge 65, 73, 93 und 95.

Wir behandeln zunächst den Antrag VI-65:

Die Bundesärztekammer wirkt darauf hin, dass bei der elektronischen Patientenkarte auch ein elektronisches Feld für die notwendigen Angaben im Zusammenhang mit Implantaten (z. B. Brustimplantaten, Schrittmachern, Endoprothesen) vorgesehen wird.

Gibt es dazu eine Gegenrede?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Es gibt keine Gegenrede. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag 65 an den Vorstand überweisen? – Wer möchte den Antrag nicht überweisen, sondern inhaltlich über ihn abstimmen? – Ich bitte um etwas mehr Beteiligung. Ich frage noch einmal: Wer möchte die Vorstandsüberweisung befürworten? – Wer möchte sie nicht befürworten? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Nunmehr kommt der Antrag VI-73 von Herrn Dr. Bartsch aus Sachsen:

Die Ärzteschaft unterstützt die Einführung eines Arztausweises und einer Gesundheitskarte und fordert eine angemessene Berücksichtigung der Patienteninteressen und der geeigneten technischen Funktionalität, damit derzeitige Barrieren der Anwendung der Telematik im Gesundheitswesen überwunden werden können.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Minderheit. Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Damit kommen wir zum Antrag VI-93 von Herrn Dr. Graudenz aus Westfalen-Lippe:

Die Bundesärztekammer wirkt darauf hin, dass eine gewünschte Patientenverfügung auf der geplanten elektronischen Patientenkarte platziert werden kann.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Auch hier ist Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte noch jemand gegen den Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag VI-95 von Frau Dr. Keller:

Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte muss die Wahrung des Arztgeheimnisses gewährleistet sein …

Wer möchte gegen den Antrag sprechen?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Ich frage zunächst: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Es müssen ein paar mehr mitstimmen, dann wäre das etwas klarer.

Ich verlese noch einmal den Text des Antrags:

Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte muss die Wahrung des Arztgeheimnisses gewährleistet sein.

Es ist zu beachten, dass auch scheinbar perfekte Sicherungssysteme zwar einen sehr guten, aber keinen absoluten Schutz vor Missbrauch bieten können, insbesondere sobald Patientendaten auf zentralen Rechnern gespeichert werden. Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass der Patient rechtliche Schritte einleiten kann, wenn der Verdacht besteht, dass seine elektronisch gespeicherten Daten zu nicht-medizinischen Zwecken eingesetzt werden, und dass jeder Patient über diese Möglichkeit aufgeklärt wird.

Die Speicherung seiner persönlichen Daten und der Umgang mit diesen Daten muss vom Patienten kontrollierbar und für den Patienten freiwillig sein.

Es geht jetzt darum, ob wir den Antrag an den Vorstand überweisen oder ob Sie selber darüber befinden wollen. Wer möchte die Vorstandsüberweisung? – Wer möchte das nicht? – Ich meine, wir müssen zählen. Ich frage also noch einmal: Wer möchte zu Antrag 95 die Vorstandsüberweisung? – Wer möchte nicht
überweisen? – Der Antrag ist mit 93 gegen 81 Stimmen an den Vorstand
überwiesen
.

Ich rufe nun den Themenkomplex „Ärztemangel“ auf. Dazu liegen die Anträge 29 und 35 vor.

Wir kommen zunächst zum Antrag VI-29 von Herrn Dr. Junker.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine Gegenrede zu diesem Antrag? – Das ist nicht der Fall. Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte die Vorstandsüberweisung befürworten? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist die Vorstandsüberweisung abgelehnt. Wir kommen inhaltlich zur Abstimmung über den Antrag 29. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer möchte dagegen stimmen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Antrag VI-35 von Herrn Dr. Lipp: Initiativen gegen den regionalen Ärztemangel.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Auch hier ist Vorstandsüberweisung beantragt. Aber zunächst einmal die Frage: Wer möchte gegen den Antrag sprechen? – Niemand. Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den Antrag 35 an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Mehrheit. Dann stimmen wir inhaltlich ab. Wer möchte dem Antrag 35 inhaltlich zustimmen? – Viele. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Nun kommen wir zur Thematik „Altersversorgung“. Dazu liegen drei Anträge vor, nämlich die Anträge 87, 88 und 94.

Ich rufe zunächst den Antrag VI-87 auf:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV) auf, offensiv die Bestrebungen fortzusetzen und zu intensivieren, dass Beiträge durch den Bund auch für kindererziehende Mitglieder ärztlicher Versorgungswerke übernommen werden, wie dies für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit schon gilt.

Herr Schüller aus Nordrhein möchte dagegen sprechen. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.