TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben durchaus Recht mit der Befürchtung, dass irgendwelche Ansprüche einmal gestellt werden könnten. Das war in den vergangenen Jahren auch unsere Argumentationslinie. Allerdings hat sich die Rechtslage geändert. Wie Sie der Begründung entnehmen können, gibt es nach dem SGB V jetzt einen Rechtsanspruch auf diese Mittel. Jeder, der in der ersten Säule der Rentenversicherung versichert ist – dazu gehört nicht nur die BfA, sondern dazu gehören auch die berufsständischen Versorgungswerke –, hat einen Rechtsanspruch darauf, dass die Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln finanziert werden.

Die Alternative wäre, dass es interne Umverteilungen in den Versorgungswerken geben muss. Einige Versorgungswerke haben das durchgerechnet. Die Einbeziehung von Kindererziehungszeiten würde zu erheblichen Einschränkungen für alle anderen Versicherten führen.

Ich bin deshalb der Auffassung – dieser Auffassung ist auch die ABV –, dass wir jetzt, da dieser Rechtsanspruch besteht, mit gutem Recht fordern müssen, dass auch die berufsständischen Versorgungswerke die Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln finanziert bekommen.

Im Übrigen haben wir einen dahin gehenden Beschluss schon auf dem vorjährigen Ärztetag gefasst.

(Beifall)

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