Dr. Möhrle, Vorstand
der Bundesärztekammer:
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben durchaus Recht mit der Befürchtung,
dass irgendwelche Ansprüche einmal gestellt werden könnten. Das war
in den vergangenen Jahren auch unsere Argumentationslinie. Allerdings
hat sich die Rechtslage geändert. Wie Sie der Begründung entnehmen
können, gibt es nach dem SGB V jetzt einen Rechtsanspruch auf diese
Mittel. Jeder, der in der ersten Säule der Rentenversicherung versichert
ist – dazu gehört nicht nur die BfA, sondern dazu gehören auch die
berufsständischen Versorgungswerke –, hat einen Rechtsanspruch darauf,
dass die Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln finanziert werden.
Die Alternative wäre, dass es interne Umverteilungen
in den Versorgungswerken geben muss. Einige Versorgungswerke haben
das durchgerechnet. Die Einbeziehung von Kindererziehungszeiten würde
zu erheblichen Einschränkungen für alle anderen Versicherten führen.
Ich bin deshalb der Auffassung – dieser Auffassung
ist auch die ABV –, dass wir jetzt, da dieser Rechtsanspruch besteht,
mit gutem Recht fordern müssen, dass auch die berufsständischen Versorgungswerke
die Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln finanziert bekommen.
Im Übrigen haben wir einen dahin gehenden Beschluss
schon auf dem vorjährigen Ärztetag gefasst.
(Beifall) |