Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir setzen unsere Arbeitssitzung
fort. Wir haben uns vorgenommen, nunmehr die Tagesordnungspunkte VII
bis IX zu behandeln. Dazu folgende Hinweise:
Die Finanzkommission hat durch einen Grundsatzbeschluss
im Jahre 1987 für eine öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte
„Finanzen“ plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des 90. Deutschen
Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.
Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der
Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr
die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten VII bis IX „Finanzen“ öffentlich
zu verhandeln.
Gibt es einen Antrag, das nicht zu tun? – Das ist
nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass dieser Beschluss fortdauert
und Sie einverstanden sind.
Ich rufe dann die Finanztagesordnungspunkte auf.
Es geht zunächst um Tagesordnungspunkt VII:
Bericht über die Jahresrechnung
der Bundesärztekammer
für das Geschäftsjahr 2002/2003
(01.07.2002 – 30.06.2003)
Ferner rufe ich Tagesordnungspunkt
VIII auf:
Entlastung des Vorstands der
Bundesärztekammer
für das Geschäftsjahr 2002/2003
(01.07.2002 – 30.06.2003)
Ferner rufe ich Tagesordnungspunkt
IX auf:
Haushaltsvoranschlag für das
Geschäftsjahr 2004/2005 (01.07.2004 – 30.06.2005)
§ 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:
Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages,
die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme
der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand
können die Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch
einen Stimmführer für ihre Kammer abstimmen. Der Stimmführer hat dabei
so viel Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs.
3 zustehenden Abgeordneten.
Bitte beachten Sie, dass nach § 10 der Geschäftsordnung
der Deutschen Ärztetage Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der
Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis
lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch
die Stimmführer darstellt. Wird ein Änderungsantrag durch diese Stimmführer
angenommen, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.
Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten:
Die grüne Stimmkarte bedeutet Ja, die rote Stimmkarte bedeutet Nein.
Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder
Kammer in alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben
der entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt.
Somit ist die schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses
gewährleistet.
Die Stimmkarten können jetzt vor der Bühne bei
Herrn Zielesch abgeholt werden.
Wir kommen jetzt zunächst zum Tagesordnungspunkt
VII, dem Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für
das Geschäftsjahr 2002/2003. Den Bericht der Geschäftsführung zum
Jahresabschluss 2002/2003 gibt der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages, Herr Professor Fuchs. Bitte schön, Herr
Fuchs. |