TOP IX: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2004/2005 (01.07.2004 – 30.06.2005)

3. Tag: Donnerstag, 20. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Calles, Bayern:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Möhrle, Ihre Vorstellung zu den Geldern, die von den Landesärztekammern aufzubringen sind, ist mir bekannt. Über Jahre hinweg haben Sie gesagt: Das, was die Bundesärztekammer braucht, müssen die Landesärztekammern bezahlen, Punkt, fertig. Was wir wollen, ist nichts anderes, als dass sämtliche Gelder, die in irgendeiner Form laufen, zur rechten Zeit in den Haushalt einfließen.

Wenn Sie sagen, Sie gehen mit gesundem Menschenverstand an die Finanzplanung heran, dann frage ich Sie im Hinblick auf die Finanzplanung 2004/2005: Woher wissen Sie bereits jetzt ganz genau, was beispielsweise für Personal und Reisekosten verbraucht wird? Das wissen Sie nicht, aber Sie ahnen es und setzen die Beträge an, von denen man im Voraus annimmt, dass sie Realität werden. Nichts anderes möchten wir bei den Einnahmen auch. Wir möchten schlicht und ergreifend, dass die Einnahmen aus dem Deutschen Ärzte-Verlag mit einer realistischen Summe eingestellt werden. Im Augenblick macht die Differenz 750 000 Euro aus.

Noch ein Punkt: Soweit ich weiß, haben wir das Geschäftsjahr 1. Juli bis 30. Juni. Soweit ich weiß, läuft das Geschäftsjahr des Deutschen Ärzte-Verlages vom 1. Januar eines Jahres bis zum 31.12. Es muss doch ohne weiteres möglich sein, bis Mai einen einigermaßen zuverlässigen Überblick über den zu erwartenden Gewinn zu haben. Wenn das nicht möglich ist, muss ich wirklich darüber nachdenken, wo vielleicht doch noch die Hintertürchen sind.

Für mich wäre es eine völlig normale Sache, dass wir das ab jetzt voll in den Haushalt einstellen, mit validen Daten, die dann, wenn die Ausschüttung kommt, ganz klar verifiziert werden.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag 2 zuzustimmen.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. – Jetzt bitte Frau Auerswald.

© 2004, Bundesärztekammer.