Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 02

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-02) fasst der 107. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:

Mit Empörung beobachtet die Deutsche Ärzteschaft, dass sie gemeinsam mit anderen Gesundheitsberufen mit zunehmender Gewohnheit zum Sündenbock für die aus einer verfehlten Reformpolitik resultierenden Missstände abgestempelt werden soll.

Ärztinnen und Ärzte werden von Politik und Kostenträgern gern zu Unrecht als fortbildungsscheue, gegenüber qualitätsverbessernden Ansätzen verschlossene, mit den begrenzten Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung verschwenderisch umgehende und die Patienten mit einer Vielzahl unnötiger Maßnahmen gefährdende Egoisten diffamiert. Es wird unrichtigerweise unterstellt, dass Über-, Unter- und Fehlversorgung die Krankenversorgung in Deutschland prägen. Damit soll die Verantwortung für die wegen nicht zu Ende gedachter Reformregelungen entstehenden Beeinträchtigungen der Patientenversorgung auf die Leistungsträger abgeschoben werden. Die Politik hat die Herausforderung des demographisch bedingt stark wachsenden Versorgungsbedarfs vor dem Hintergrund leerer Gesundheitskassen in keinem Ansatz gelöst. Weil sich der längst zum Reformprogramm gewordene systematische Leistungsabbau der gesetzlichen Krankenversicherung als Wahlprogramm nicht eignet, wird als vermeintliche Wurzel allen Übels die ärztlich verschuldete Fehlversorgung bezeichnet.

Diese dient gleichzeitig zur Rechtfertigung der immer stärkeren Reglementierung ärztlichen Handelns durch Kostenträger und nichtärztliche Institutionen. Das den Grundstein für den Behandlungserfolg bildende Vertrauen zwischen Patienten und ihren Ärzten soll systematisch erschüttert werden. So kann die als Bedrohung der ökonomisch diktierten Einsparziele gesehene Freiheit der ärztlichen Behandlungssteuerung durch das „Case-Management“ der Krankenkassen und deren Behandlungsprogramme ersetzt werden, die das kostentechnisch Zulässige zum Goldstandard erklären. Abweichungen vom ökonomisch erlaubten Minimalstandard sollen bald nur noch mit ausführlicher Begründung zulässig sein. Ärztinnen und Ärzte sehen sich durch zunehmend systematisierte Abrechnungs-, Fehlbelegungs-, Verlegungs- und Entlassungsprüfungen einer immer übermächtiger werdenden Rechtfertigungsbürokratie gegenüber. Der hierdurch verursachte Aufwand hält Ärzte von ihren Patienten fern und darf durch die im Krankenhaus jetzt noch hinzukommenden Stichprobenprüfungen nicht noch zusätzlich gesteigert werden!

Gut in das politische Konzept der Diskreditierung des ärztlichen Berufes passt die permanente Unterstellung des Abrechnungsmissbrauchs in allen Bereichen. Bewusst ausgeblendet wird dabei, dass die Politik, z. B. in der GOÄ, Ärzte an ein völlig veraltetes Gebührenverzeichnis verpflichtend bindet, das Fehlinterpretationen bei der Abrechnung der modernen Medizin geradezu vorprogrammiert. Die durchgreifende Modernisierung und Anpassung der mittlerweile 25 Jahre alten Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an den aktuellen Leistungsstand wird vom verantwortlichen Ministerium Jahr für Jahr verweigert.

Den letzten Höhepunkt hat die schon fortgeschrittene Abkehr von der vormals Patienten, Leistungs- und Kostenträger verbindenden Vertrauensbasis hin zu einer kontrollbesessenen, den freien ärztlichen Beruf entmündigenden und die alle Beteiligten systematisch spaltenden „Misstrauenskultur“ im sogenannten „Schwarzbuch zur Gesundheitsreform“ gefunden. Die erst zuletzt auf Einzelfälle reduzierten Vorwürfe der „kriminellen Energie“ und des „fehlenden Rechtsbewusstseins“ weist der Deutsche Ärztetag entschieden zurück. Ärztinnen und Ärzte sehen sich bei höchstem persönlichen Engagement durch oft unzureichende Arbeitsbedingungen mit einer steigenden beruflichen Frustration konfrontiert. Vor diesem Hintergrund werden unberechtigte Pauschalverurteilungen der Ärzteschaft die bereits zu hohe Zahl der sich beruflich umorientierenden Medizinstudentinnen und -studenten sowie Ärztinnen und Ärzte noch weiter steigern.

Der Deutsche Ärztetag verknüpft mit der inzwischen wenigstens erfolgten Rücknahme des Schwarzbuches die Forderung und Hoffnung, dass die Akteure der Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung alles daran setzen, entstandenes Misstrauen zu beseitigen und das für eine erfolgreiche und wirtschaftliche Behandlung unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten, Gesundheitsfachberufen und ihren Patienten zu stärken. Dies erfordert den Abbau überschießender Reglementierung und Kontrollbürokratie, die Wahrung des Patientenrechts auf den Schutz der persönlichen Daten, die weitere Harmonisierung von Haftungs-, Leistungs- und Sozialrecht, die Schaffung eindeutiger und dem aktuellen Stand der Medizin entsprechender Abrechnungssysteme sowie die Abkehr vom Prinzip der vorbehaltlichen Unterstellung eines Fehlverhaltens zum Prinzip der gegenseitigen Wertschätzung eines arbeitsteiligen vertrauensvollen Miteinanders zum Wohle unserer Patienten.

Misstrauen, übermäßige Kontrolle sowie staatlich-institutioneller Dirigismus, der die Bedürfnisse des kranken Menschen in den Hintergrund wirtschaftlicher Erwägungen drängt, sind nicht die Kennzeichen einer humanen Gesellschaft. Die ausgabenorientierte Schematisierung und Kontrolle von Diagnose und Therapie ist keine Garantie für Qualität, sondern eine beschönigende Rechtfertigung von Rationierung und Zuteilungsmedizin.

© 2004, Bundesärztekammer.