BESCHLUSSANTRAG IV -
02
BESCHLUSSANTRAG IV - 47
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache
IV-02) unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Dr. Groß,
Frau Künanz, Dr. Josten und Dr. Hülskamp (Drucksache IV-47)
beschließt der 107. Deutsche Ärztetag:
Folgende Zusatz-Weiterbildung wird in das ärztliche Weiterbildungsrecht
aufgenommen:
Ärztliches Qualitätsmanagement
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement
umfasst die Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung
von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Ärztliches Qualitätsmanagement nach
Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte
sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit:
200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8
in Ärztliches Qualitätsmanagement
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Methodik des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen
- der Anwendung gesundheitsökonomischer Konzepte einschließlich
Abschätzung von Kosten-Nutzen-Relationen
- der Darlegung und Anwendung von Qualiltätsmanagement-Modellen
- den Grundlagen der Evidence-based Medicine
- der Moderation von Qualitätsprozessen
- der Evaluation von Qualitätssicherungsverfahren
- der Implementierung und Überprüfung der Einhaltung
von ärztlichen Leitlinien
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